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Arbeitszeitkonto

Die wichtigsten Begriffe im Zeitmanagement

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Ein Arbeitszeitkonto ist heute in vielen Firmen Standard. Arbeitgeber profitieren von Arbeitszeitkonten ebenso wie Arbeitnehmer. Durch Arbeitszeitkonten sind Unternehmen in der Lage, ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeitmodelle anzubieten oder sie bei schwankender Auftragslage flexibel einzusetzen. Mitarbeiter gewinnen durch ein Arbeitszeitkonto größere zeitliche Flexibilität mit positiven Effekten auf ihre Work-Life-Balance und ihre Arbeitsmotivation. Zudem sind Arbeitszeitkonten für Unternehmen in Deutschland seit September 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Das Bundesarbeitsgericht hat damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in die nationale Gesetzgebung übertragen. In der Praxis gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Arbeitszeitkonto zu führen, in einem Spektrum von fehleranfälligen Stundenzettel als Excel-Tabellen bis zu modernen digitalen Zeiterfassungssystemen wie zistemo.

Arbeitzszeitkonto

Wie funktioniert das Arbeitszeitkonto?

Auf einem Arbeitszeitkonto werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert. Gleichzeitig erfolgt ein Abgleich der erbrachten Leistung mit der Sollarbeitszeit des Arbeitnehmers. Die Sollarbeitszeit von Mitarbeitern richtet sich nach entsprechenden Vereinbarungen, die im individuellen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag getroffen wurde. Im Rahmen der Zeiterfassung wird die geleistete Arbeitszeit (Ist-Arbeitszeit)mit der Sollarbeitszeit abgeglichen. Aus diesem Abgleich ergeben sich auf dem Arbeitszeitkonto entweder Plusstunden (Zeitguthaben) oder Minusstunden, also Zeitschulden des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber. Plusstunden werden entsprechend den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), auf der Grundlage unternehmensinterner oder tarifvertraglicher Vereinbarungen durch Freizeit ausgeglichen. Im Einzelnen kann dieser Zeitausgleich sehr unterschiedlich gestaltet werden. Flexible Arbeitszeiten wie beispielsweise Gleitzeit setzen voraus, dass der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto führt. In Deutschland haben sich Arbeitszeitkonten schon seit langem durchgesetzt, einer Zeiterfassung auf einem Arbeitszeitkonto unterlagen bisher rund zwei Drittel aller Arbeitnehmer.

Als Arbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto gelten in der Regel nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Abwesenheitszeiten wegen Krankheit oder Urlaub gelten per se als geleistete Arbeitsstunden und nehmen somit keinen Einfluss auf das Zeitguthaben. Ausnahmen können für Abwesenheitszeiten gelten, die nicht unter die gesetzlich garantierte Lohnfortzahlung fallen.

Was ist bei einem Arbeitszeitkonto zu beachten?

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019 wurden Arbeitgeber europaweit dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter eine lückenlose Zeiterfassung einzuführen. Das höchste europäische Gericht wollte damit die Rechte von Arbeitnehmern stärken. Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil entschieden, dass deutsche Unternehmen eine lückenlose Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter unverzüglich einzuführen haben. Dabei reicht es nicht aus, dass der Arbeitgeber ein System zur Arbeitszeiterfassung bereitstellt. Vielmehr schreibt der Gesetzgeber in Übereinstimmung mit den europäischen Regelungen ausdrücklich vor, dass die Arbeitszeit inklusive geleisteter Überstunden von Beginn bis Ende anhand genauer Uhrzeiten zu dokumentieren ist.

Nach bisheriger Rechtslage waren Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, über die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeiten zu erfassen. Ausnahmen galten für Mitarbeiter, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) beschäftigt sind sowie für Berufsgruppen, die dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) unterliegen. Für diese Arbeitnehmer war auch vor dem Stechuhr-Urteil eine lückenlose Aufzeichnung der Arbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Aufzeichnungspflichten ergaben sich aus der Anwendung der Gesetze zur Arbeitnehmerüberlassung oder Arbeitnehmerentsendung.

Verbindliche rechtliche Definitionen für die Ausgestaltung von Arbeitszeitkonten existieren nicht. Bei der Festlegung der täglichen Arbeitszeit sowie dem Ausgleich von Plusstunden oder Minusstunden ist der Arbeitgeber lediglich dazu verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorgaben für die Arbeitszeitgestaltung einzuhalten. §3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) schreibt pro Tag eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor. Diese kann auf zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (vgl. §3 ArbZG). Der Freizeitausgleich der zusätzlich geleisteten Stunden muss innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Fristen vorgenommen werden. Für Jugendliche, Schwangere und einige andere Arbeitnehmergruppen gelten für die Arbeitszeitgestaltung besondere Schutzvorschriften.

Wie viele Stunden dürfen auf ein Arbeitszeitkonto?

Arbeitszeitkonten lassen sich in unterschiedlicher Form klassifizieren. Hier ist zunächst zwischen einem Zeitkonto und einem Zeitwertkonto zu unterscheiden. Bei einem Zeitkonto handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto, das ausschließlich dazu dient, die individuell geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu erfassen und durch Abgleich mit der Sollarbeitszeit einen Arbeitszeitsaldo zu erstellen. Überstundenzuschläge werden für Zeitguthaben auf einem Zeitkonto nicht gezahlt. Eine Ausnahme bilden zusätzliche Arbeitsstunden im Rahmen angeordneter Mehrarbeit. Plusstunden werden durch Freizeitausgleich abgegolten. In der Regel handelt es sich dabei um Kurzzeitkonten. Beispiele für Zeitkonten sind Gleitzeitkonten oder Überstundenkonten. Auch ein Lebensarbeitszeitkonto kann als reines Zeitkonto, dann als Langzeitkonto, ausgestaltet werden. Mit zistemo verwalten Sie ganz einfach die Arbeitszeitkonten Ihrer Mitarbeiter. Über- und Minderstunden werden tagesaktuell ausgewiesen und alle Änderungen sind nachvollziehbar in der Historie zu sehen.

Von den Zeitkonten zu unterscheiden sind sogenannte Zeitwertkonten. In den Unternehmen werden sie als Langzeitkonto oder analog zu einem Lebensarbeitszeitkonto ausgestaltet. In ein Zeitwertkonto können Mitarbeiter anders als auf einem regulären Arbeitszeitkonto nicht nur Zeitguthaben, sondern auch andere betriebliche Leistungen einbringen. Dabei kann es sich um Vergütungen für Überstunden, nicht genutzte Urlaubstage oberhalb des Mindesturlaubs, Sonderzahlungen wir Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, über- und außertarifliche Leistungen oder Anteile des regulären Gehalts handeln. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Arbeitszeitguthaben auf einem Zeitwertkonto in Geldwert umgerechnet werden müssen. Steuern und Sozialversicherungsabgaben fallen erst bei einer Auszahlung des Guthabens im Zusammenhang mit einer längeren Freistellung von der Arbeit ab. Mit einem Zeitwertkonto können Arbeitnehmer längere Auszeiten wie beispielsweise ein Sabbatical oder der vorzeitige Ausstieg aus dem Arbeitsleben finanzieren. Der Sozialversicherungsschutz bleibt während der Freistellung erhalten.

Wie viele Arbeitsstunden auf einem Arbeitszeitkonto dürfen, wird durch den Gesetzgeber lediglich für bestimmte Arbeitnehmergruppen geregelt. So dürfen sich die Zeitguthaben von nach dem Mindestlohngesetz beschäftigten Personen auf maximal die Hälfte der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsstunden belaufen. Weitere Überstunden sind am Monatsende auszuzahlen. Auf den Arbeitszeitkonten von Zeit- und Leiharbeitern dürfen maximal 200 Arbeitsstunden angespart werden.

Für alle anderen Arbeitnehmer richtet sich der Umfang der zulässigen Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto nach den jeweils geltenden arbeitsvertraglichen, innerbetrieblichen oder tarifvertraglichen Vereinbarungen. In der Praxis bestehen hier sehr große Unterschiede. Einige Unternehmen akzeptieren Plusstunden oder Minusstunden nur in begrenztem Umfang, andere Firmen akzeptieren in beiden Richtungen große Überhänge. Beispielsweise tragen größere Zeitguthaben dazu bei, saisonale Schwankungen auszugleichen oder bei schwankender Auftragslage Auftragsspitzen und Zeiten mit geringerem Arbeitsaufkommen auszugleichen, da die Mitarbeiter die angefallenen Überstunden durch Freizeitausgleich kompensieren können.

Vor allem bei Langzeitkonten ist wichtig, dass der Arbeitgeber Vorkehrungen zur Insolvenzsicherung von Zeitguthaben oder Zeitwertguthaben trifft. Bei Kurzzeitkonten ist eine Insolvenzsicherung bei Zeit- oder Zeitwertguthaben ab 150 Stunden empfehlenswert.

Wann muss ein Arbeitszeitkonto geführt werden?

Die Frage, wann ein Arbeitszeitkonto geführt werden muss, stellt sich anhand der neuen Gesetzeslage nicht mehr. Unternehmen sind ausnahmslos dazu verpflichtet, für ihre Mitarbeiter Arbeitszeitkonten zu führen und damit eine lückenlose Zeiterfassung abzusichern. Rechtlich nicht geklärt ist bisher die Frage, ob auch leitende Angestellte künftig unter die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fallen. Nach §18 ArbZG sind sie bisher von der Anwendung des Arbeitszeitgesetzes ausgenommen, so dass sie ihre Arbeitszeit entsprechend ihren individuellen Vorstellungen und den betrieblichen Erfordernissen frei gestalten dürfen.

Wie wird ein Arbeitszeitkonto aktiviert?

Ein Arbeitszeitkonto wird aktiviert, wenn der Arbeitgeber und der Betriebsrat als Arbeitnehmervertretung seine Einführung beschließt und im Unternehmen ein entsprechendes System zur Zeiterfassung etabliert wird.

Bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts über eine verpflichtende und lückenlose Arbeitszeiterfassung durfte ein Arbeitszeitkonto ausschließlich dann eingeführt werden, wenn dafür eine arbeitsrechtliche Grundlage in Form von entsprechenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund tarifvertraglicher Regelungen gegeben war. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden war, besaß dieser im Hinblick auf die Einführung von Arbeitszeitkonten ein Vorschlags- und Mitbestimmungsrecht.

Ob die Einrichtung von Arbeitszeitkonten erfolgt, liegt nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr im Ermessen des Unternehmens oder des Betriebsrats. Die Nutzung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch unterliegt die Gestaltung der Arbeitszeit im Unternehmen nach wie vor der betrieblichen Mitbestimmung. Beispielsweise darf der Betriebsrat mitentscheiden, wie und in welchem Zeitraum ein Ausgleich von Zeitguthaben oder Minusstunden vorzunehmen ist und wie flexible Arbeitszeiten ausgestaltet werden.

Wann wird die Arbeitszeit auf ein Arbeitszeitkonto übertragen?

Für den Zeitpunkt, zu dem die Arbeitszeit auf ein Arbeitszeitkonto übertragen werden muss, wird im Rahmen des aktuellen Urteils noch keine Vorgabe gemacht. Entsprechende Regelungen wurden in Deutschland erstmals im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 getroffen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht vor, dass die Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und der Stundenzahl von Arbeitnehmern, die den Mindestlohn erhalten, spätestens bis zum siebenten Kalendertag erfolgt sein muss, der auf den Tag der Erbringung der Arbeitsleistung folgt. Für Beschäftigte, die den gesetzlichen Vorgaben zur Vermeidung von Schwarzarbeit unterliegen, werden diese Bestimmungen ebenfalls angewendet. Oftmals ist auch eine zeitnahe Eintragung der Arbeitszeit gefordert, in der Regel sind das 14 Tage.

Keine rechtlichen Vorgaben gibt es dafür, in welcher Form die Zeiterfassung erfolgen muss. Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie dafür ein digitales Zeiterfassungssystem oder andere Methoden nutzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich, dass für jeden Arbeitnehmer die genauen Uhrzeiten von Arbeitsbeginn und Arbeitsende aufgezeichnet werden müssen. In der Praxis werden zur Arbeitszeiterfassung verschiedene Verfahren eingesetzt. 

Stundenzettel

Wenn durch Stundenzettel die Arbeitszeit des jeweiligen Mitarbeiters vollständig erfasst wird, ist auch diese Methode rechtskonform und kann die Grundlage für das Führen eines Arbeitszeitkontos bilden. Die Daten werden dann beispielsweise in der Personalabteilung in übertragen. Manuelle Stundenzettel in Excel sind allerdings die fehleranfälligste und aufwändigste Methode, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu erfassen. In der Praxis spielen sie heute nur noch eine untergeordnete Rolle. Moderne Systeme wie zistemo bieten auch die Möglichkeit Stundenzettel zu führen. Der Vorteil ist, dass Mitarbeiter von überall Zugriff auf Ihre Stundenzettel haben und gleichzeitig die Stundenzettel ordnungsgemäß geführt werden, da aus der Historie nachvollziehbar ist, wann welche Einträge passiert sind.

Stechuhr

Die klassische, analoge Stechuhr hat sich bereits im 19. Jahrhundert eingebürgert. Heute werden digitale Stechuhren vor allem in Industriebetrieben angewendet, in denen nicht alle Mitarbeiter über einen individuellen PC-Zugang verfügen. In der Regel sind die Terminals zur Zeiterfassung mit einem zentralen digitalen Zeitwirtschaftssystem verknüpft. Ein wesentlicher Nachteil solcher Systeme besteht darin, dass die Mitarbeiter in ihre Arbeitszeitkonten meist nicht direkt Einblick nehmen können.

Online-Zeiterfassung

Bei der Nutzung moderner Zeiterfassungssysteme wie zistemo erfassen die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit eigenständig am PC, auf ihrem Laptop oder über Smartphone. Erfasst werden nicht nur das Kommen und Gehen sowie die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch Pausen-, Ruhe- und Abwesenheitszeiten. Die Datenspeicherung erfolgt zentral in der Cloud, wobei die gesetzlichen Vorgaben für den Datenschutz eingehalten werden. Der aktuelle Stand des Arbeitszeitkontos kann durch jeden Mitarbeiter jederzeit von überall abgerufen werden. Unternehmen profitieren vom Einsatz solcher Systeme durch eine wesentlich effektivere Zeitwirtschaft.

Mobile Apps

Mobile Apps zur Zeiterfassung funktionieren nach dem gleichen Prinzip wie PC-basierte Zeiterfassungssysteme. Die App überträgt die von den Mitarbeitern auf Mobilgeräten eingegebenen Daten an das zentrale Zeitwirtschaftssystem, der individuelle Arbeitszeitsaldo kann jederzeit auf dem Smartphone oder Tablet abgerufen werden. Moderne Zeiterfassungssysteme in der Cloud wie zistemo bieten beides, Arbeitszeiterfassung über ein Desktopgerät, über iPhone oder Android.

Wie lange ist ein Arbeitszeitkonto gültig?

Bei einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis ist ein Arbeitszeitkonto gültig, solange die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen nicht geändert oder aufgehoben werden. Der Ausgleich von Plus- oder Minusstunden müssen dann im ebenfalls vertraglich vereinbarten Zeitraum ausgeglichen werden.

Nach einer Kündigung wird das Arbeitszeitkonto des ausscheidenden Mitarbeiters ausgeglichen und geschlossen. Zeitguthaben werden während der Kündigungsfrist abgebaut. Falls in dieser Zeit kein Freizeitausgleich möglich ist, werden Plusstunden mit dem letzten Arbeitsentgelt ausgezahlt. Minusstunden können vom noch ausstehende Arbeitsentgelt abgezogen werden, wenn ihr Zustandekommen in der Verantwortung des Arbeitnehmers liegt. Bei Minusstunden wegen Arbeits- oder Auftragsmangel ist der Arbeitgeber nicht zu Gehaltsabzügen berechtigt.  

Lebensarbeitszeit- und Zeitwertkonten werden nach einer Kündigung ebenfalls aufgelöst und ausbezahlt. Für diese Zahlung sind Steuern und Sozialabgaben abzuführen. Falls der neue Arbeitgeber die Möglichkeit dafür bietet, können Zeit- oder Zeitwertguthaben auch in das neue Arbeitsverhältnis mitgenommen werden. Alternativ haben Arbeitnehmer das Recht, der Rentenversicherung ihre Zeitwertguthaben bis zur endgültigen Auszahlung zur treuhänderischen Verwaltung zu übertragen. 

Wie lange ist die Möglichkeit ein Arbeitszeitkonto zu nutzen?

Arbeitszeitkonten können als Kurzzeitkonten oder Langzeitkonten geführt werden. Kurzzeitkonten dienen vor allem der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und der Kompensation von Auftragsschwankungen. Langzeitkonten ermöglichen das Ansparen von Arbeitsstunden oder Wertguthaben über einen längeren Zeitraum oder während der gesamten Lebensarbeitszeit. Typische Kurzzeitkonten sind:

Gleitzeitkonto

Auf einem Gleitzeitkonto wird die vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit mit den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in einem festgelegten Zeitraum gegengerechnet. Ein solches Kurzzeitkonto ermöglicht die Einführung flexibler Arbeitszeiten. Zum Teil können die Mitarbeiter über Arbeitsbeginn und Arbeitsende frei entscheiden.Manche Unternehmen geben eine Kernarbeitszeit mit Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz vor. Andere Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Gleitzeit sind die Funktionsarbeitszeit, bei denen die Teams ihre Arbeitszeit autonom gestalten sowie die meisten Homeoffice-Regelungen, denen meist ebenfalls Gleitzeitvereinbarungen zugrunde liegen. 

Überstundenkonto oder Mehrarbeitskonto

Auf einem Überstunden- oder Mehrarbeitskonto werden lediglich die geleisteten Überstunden der Mitarbeiter aufgezeichnet. Abgegolten werden können sie finanziell in Form von Freizeit. Zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Anforderungen an eine lückenlose Aufzeichnung der Arbeitszeit sind Überstundenkonten nicht geeignet.

Arbeitszeitkorridore

Durch Arbeitszeitkorridore ist eine flexible Gestaltung der wöchentlichen Arbeitszeit möglich. Unternehmen sind hierdurch in der Lage, die Wochenarbeitszeit unter Einhaltung von Vorankündigungsfristen und eines festgelegten zeitlichen Rahmens ihrer Auftragslage anzupassen. Darüberhinausgehende zusätzliche Arbeitsstunden erscheinen auf dem Arbeitszeitkonto als Zeitguthaben.

Ampelkonto

Viele Kurzzeit-Konten werden als sogenanntes Ampelkonto ausgestaltet, um die Arbeitszeit der Mitarbeiter optimal zu steuern. Den Normbereich der Arbeitszeitsalden definiert der Arbeitgeber:

  • Grün: Die Zeitsalden des jeweiligen Mitarbeiters befinden sich im Normbereich. In vielen Unternehmen gilt als Richtwert dafür eine halbe oder ganze Wochenarbeitszeit. Die Arbeitszeitsteuerung wird durch die Mitarbeiter eigenständig vorgenommen.
  • Gelb: Der Normbereich wird nach oben oder unten innerhalb bestimmter Grenzen überschritten. Vorgesetzte und Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, einen zeitnahen Ausgleich herbeizuführen.
  • Rot: Der Normbereich wird nach oben oder unten beträchtlich überschritten. Die Verantwortung für den Ausgleich von Plus- oder Minusstunden liegt beim Vorgesetzten. Unter Umständen muss die Personalabteilung, die nächsthöhere Führungsebene oder der Betriebsrat eingeschaltet werden. Mehrarbeit oder Abwesenheitszeiten dürfen nur noch in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden.

Mit zistemo hinterlegen Sie im praktischen Arbeitszeitvorlagen die entsprechenden Werte der einzelnen Bereiche des Ampelkontos und können somit bei Überschreitungen (Eskalation) Benachrichtigungen an die entsprechenden Personen senden. So behalten Sie stets den Überblick über die Über- oder Minderstunden und können flexible reagieren.

Langzeitkonten für die Arbeitszeiterfassung sind Jahresarbeitszeitkonten, Lebensarbeitszeitkonten und Beschäftigungssicherungskonten: 

Jahresarbeitszeitkonten

Das Jahresarbeitszeitkonto ist die häufigste Form eines Langzeitkontos für die Arbeitszeiterfassung. Der Ausgleich des Zeitsaldos muss im Verlauf eines Kalenderjahres vorgenommen werden. Falls ein Freizeitausgleich nicht möglich ist, kommt eine finanzielle Abgeltung, als Auszahlung an den Arbeitnehmer oder Gehaltsabzug, in Frage. Eine Übertragung des Zeitsaldos auf das darauffolgende Kalenderjahr ist nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Lebensarbeitszeitkonto

Für ein Lebensarbeitszeitkonto gilt kein festgelegter Ausgleichszeitraum. Sie können als Zeitkonto oder Zeitwertkonto geführt worden. Das Zeitguthaben oder Zeitwertguthaben wird über Jahre oder sogar Jahrzehnte angespart. Es kann beispielsweise für ein Sabbatical, eine verlängerte Elternzeit oder den vorzeitigen Renteneintritt verwendet werden. In der Praxis spielen Lebensarbeitszeitkonten bisher nur eine geringe Rolle, ihr Anteil an allen Arbeitszeitkonten liegt seit Jahren konstant bei etwa zwei Prozent. Hier spielt auch eine Rolle, dass die Unternehmen für diese Konten Maßnahmen der Insolvenzsicherung ergreifen müssen.

Beschäftigungssicherungskonten

Beschäftigungssicherungskonten dienen dazu, die Beschäftigung der Mitarbeiter auch bei längeren Auftragseinbrüchen abzusichern, für deren Kompensation die individuellen Arbeitszeitkonten nicht ausreichend ist. Zugriff auf ein Beschäftigungssicherungskonto hat ausschließlich der Arbeitgeber. Er besitzt das Recht, über die Verwendung der Zeitguthaben zu bestimmen. Meist wird auf einem Beschäftigungssicherungskonto ein Zeitguthaben im Umfang von sechs Wochenarbeitszeiten aufgebaut. Auch für diese Konten sollte eine Insolvenzsicherung durch den Arbeitgeber erfolgen.

Wer darf ein Arbeitszeitkonto benutzen?

Die Frage, wer ein Arbeitszeitkonto benutzen darf, stellt sich heute in dieser Form nicht mehr. Unternehmen sind verpflichtet, für alle Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto zu führen und die Arbeitszeiten dort lückenlos zu dokumentieren. Zu klären ist lediglich die Frage, ob leitende Angestellte künftig ebenfalls unter die neuen gesetzlichen Regelungen fallen.

Zusammenfassung

Das führen von Arbeitszeitkonten ist in Deutschland seit September 2022 gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist die Form den Unternehmen überlassen, es sollte aber aber eine moderne Zeiterfassungssoftware wie zistemo eingesetzt werden, da so zum einen Fehler vermeidet werden können und eine effiziente und ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung sichergestellt werden kann.

In der Praxis gibt es viele verschiedene Arbeitszeitkonten. Grundsätzlich sind sie zwischen Kurzzeitkonten und Langzeitkonten zu unterscheiden, wobei bei Langzeitkonten eine Insolvenzsicherung erfolgen muss. Mit zistemo können Sie flexibel alle gängigen Arbeitszeitkonten führen und verwalten. Die Ermittlung der jeweiligen Überstunden erfolgt dabei tagesaktuell automatisch. In praktischen Arbeitszeitvorlagen nehmen Sie alle Einstellungen vor und weisen Ihre Arbeitnehmer dann einfach der entsprechenden Vorlage zu. Bei einem Wechsel der Arbeitsvertrages oder Regelungen zu Überstunden oder Arbeitszeitkonten können Sie die Person einfach einer anderen Vorlage zuweisen. zistemo ist genauso flexibel wie Ihr Unternehmen. Work smarter, not harder.

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