Mit einer Überstundenpauschale sind die durchschnittlich anfallenden Überstunden abgedeckt. Wenn keine oder weniger Überstunden anfallen, als durch die Pauschale abgedeckt, ist ein einseitiges Kürzen oder Streichen der Überstundenpauschale nicht möglich.
Die All-In-Vereinbarung wird auch als unechte Überstundenpauschale bezeichnet. In einem All-In-Vertrag sind sämtliche Arbeitsleistungen mit dem Gesamtentgelt abgegolten, so auch die Überstunden. Wie viele Überstunden damit abgegolten sind, ist nicht auf den ersten Blick klar ersichtlich.
Wie berechnet man die Überstundenpauschale?
Nach österreichischem Recht liegen Überstunden vor, wenn die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden oder eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden überschritten werden. Abgegolten werden sie finanziell oder durch Zeitausgleich. Für die tatsächlich geleisteten Überstunden wird von der ersten Stunde an ein Überstundenzuschlag von 50 Prozent des Stundenlohns gezahlt. Wenn im Dienstvertrag ein Monatsgehalt vereinbart wurde, wird der Stundenlohn auf der Basis des Gehalts und der monatlich zu leistenden Pflichtarbeitsstunden berechnet. Wenn die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden sollen, erhalten österreichische Arbeitnehmer für jede geleistete Überstunde 1,5 Stunden Zeitausgleich. Abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag können für Nacht- und Sonntagsarbeit weitere Zuschläge gelten.
Die Überstundenpauschale wird ebenso wie alle anderen Überstunden auf der Grundlage des Stundenlohns und des Überstundenzuschlags berechnet. Die Pauschalierung erfolgt pro Monat. Hierfür wird der Betrag mit der Zahl der Arbeitsstunden multipliziert, die durch die Überstundenpauschale abgegolten werden sollen.
Mit der smarten Arbeitszeiterfassung von zistemo werden nicht nur die Überstunden errechnet und ausgewiesen, sondern auch die Überstundenpauchale korrekt und nachvollziehbar errechnet.
Sind Überstundenpauschalen erlaubt?
In Österreich werden Überstunden grundsätzlich nicht nur mit dem normalen Stundenlohn, sondern auch mit einem Überstundenzuschlag vergütet. Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer Überstundenpauschale ist in Österreich rechtens. Alternativ kann ein sogenannter All-In-Vertrag geschlossen werden.
Bei einer echten Überstundenpauschale wird im Arbeitsvertrag für eine bestimmte Stundenzahl eine pauschale Abgeltung von Überstunden vereinbart. Die Überstundenpauschale wird zwölfmal jährlich ausgezahlt. Gleichzeitig wird ein Durchrechnungszeitraum, entweder das Kalenderjahr oder das Arbeitsjahr, vereinbart. Am Ende dieses Zeitraums muss der Arbeitgeber eine sogenannte Deckungsprüfung anhand der Arbeitszeitaufzeichnungen durchführen. Hierdurch wird festgestellt, ob die zusätzlichen Arbeitsleistungen durch den vereinbarten Pauschalbetrag abgedeckt sind oder nicht. Falls die geleistete Mehrarbeit den Rahmen der Überstundenpauschale übersteigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, wenn der Arbeitgeber von diesen Überstunden wusste oder sie geduldet hat. Die Überstundenpauschale muss auch ausbezahlt werden, wenn die vereinbarte Zahl an Überstunden nicht geleistet wurde. Wenn sie über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nicht erfüllt wird, kann eine Anpassung der Überstundenpauschale vorgenommen werden. Die Überstundenpauschale ist ein gesonderter Gehaltsbestandteil. Auf der Lohnabrechnung wird sie als eigenständige Position ausgewiesen. Bei der Berechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) wird sie nicht berücksichtigt, falls der Tarifvertrag nichts anderes ausweist. Während der Elternteilzeit ruht der Anspruch auf die Überstundenpauschale.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass die geleisteten Überstunden entweder finanziell abzugelten oder in Freizeit abzugelten sind. Überstundenzuschläge werden nur dann gezahlt, wenn sie im Arbeitsvertrag explizit vereinbart wurden.
Was ist eine All-in-Vereinbarung?
Eine All-in-Vereinbarung trägt dagegen den Charakter einer unechten Überstundenpauschale. Ein solcher All-in-Vertrag deckt sämtliche Mehr- und Überstunden ab. In Österreich können All-in-Vereinbarungen nicht nur mit Führungskräften, sondern auch mit Arbeitnehmern abgeschlossen werden, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. In einem All-in-Vertrag müssen das Grundgehalt sowie die wöchentliche Normalarbeitszeit ausgewiesen werden. In der Regel wird für solche Verträge eine attraktive, überkollektivvertragliche Entlohnung angeboten, es findet also auch hier eine Überzahlung statt. Anders als bei der echten Überstundenpauschale ist dieser Betrag kein eigenständiger Entgeltbestandteil und muss auch bei Sonderzahlungen berücksichtigt werden. Bei Elternteilzeit kann die Zahlung nicht unterbrochen oder widerrufen werden. Auch bei einer All-in-Vereinbarung ist der Arbeitgeber ebenfalls dazu verpflichtet, auf der Basis der Normalarbeitszeit eine Deckungsprüfung durchzuführen.
Wenn eine Widerrufspauschale ohne Vorbehalt des Widerrufs vereinbart wurde, ist sie ein fester Bestandteil des Gesamtentgelts und kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber widerrufen werden.
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Warum Überstundenpauschale?
Durch eine echte Überstundenpauschale gewinnen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Transparenz über die zu leistenden Überstunden. Hiermit ist für beide Seiten höhere Planungssicherheit verbunden. Aus einer All-in-Vereinbarung ergibt sich der gleiche Effekt. Für den Arbeitnehmer steht hier jedoch nicht der detaillierte Überblick über die Mehrleistung, sondern der damit verbundene Gehaltsvorteil im Fokus.
Wie viele Überstunden dürfen maximal mit dem Gehalt abgegolten sein?
Die Rahmenbedingungen für Überstunden regelt das Arbeitszeitgesetz. Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind in Österreich pro Woche 20 Überstunden zulässig. Allerdings darf die tägliche Arbeitszeit zwölf Stunden nicht überschreiten, pro Woche darf maximal 60 Stunden gearbeitet werden. Überschreitungen dieser Grenzen sind in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei Arbeitsbereitschaft oder aufgrund einer Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat.
Allerdings können Arbeitgeber weder bei einer echten Überstundenpauschale noch bei einer All-in-Vereinbarung verlangen, dass ein Mitarbeiter pro Woche regelmäßig 20 Überstunden leistet. Das Arbeitszeitgesetz gibt hierzu vor, dass die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von 17 Wochen nicht mehr als 48 Stunden betragen darf. Dieser Grenzwert ist bei beiden Varianten der Überstundenpauschale zu berücksichtigen. Auf Dauer darf die Überstundenleistung daher maximal 32 Überstunden monatlich betragen. Für darüber hinausgehende Stunden muss der Arbeitgeber eine Überstundenvergütung zahlen.
Wann gilt die Überstundenpauschale?
Ein Arbeitnehmer kann im Dienstvertrag entweder eine echte Überstundenpauschale oder eine All-In-Vereinbarung abschließen. Beide Formen sind rechtlich zulässig. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass Arbeitnehmer durch die Pauschalvereinbarung nicht schlechter gestellt werden dürfen als bei einer Einzelverrechnung von Überstunden. Dieser Punkt muss insbesondere bei der Definition des überkollektivvertraglichen Gehalts bei einem All-in-Vertrag berücksichtigt werden.
Was ist die Bezugsgröße für die Überstundenpauschale?
Die Bezugsgröße der Überstundenpauschale ist die im Dienstvertrag vereinbarte Normalarbeitszeit. Alle zusätzlichen Arbeitsstunden gelten als Überstunden und müssen entsprechend, in Österreich inklusive eines Überstundenzuschlags, vergütet werden. Für die Anwendung von Überstundenpauschalen ist daher eine exakte und ordentliche Arbeitszeiterfassung nötig. Viele Unternehmen verwenden hier noch Excel-Listen die nicht nur Fehleranfällig sind, sonder auch nicht GoBD-Konform, da hier beliebig und nicht nachvollziehbar Änderungen vorgenommen werden können. Mit einer professionellen Arbeitszeiterfassung von zistemo sparen Sie nicht nur Zeit bei der Arbeitszeiterfassung, sondern schaffen auch Transparenz mit klaren und nachvollziehbaren Berichten und Historien.
Zusammenfassung
Mit einer Überstundenpauschale sind die durchschnittlich Anfallenden Überstunden abgegolten. Dabei wird im Arbeitsvertrag die exakte Anzahl der Überstunden festzuhalten. Bei einem All-in-Vertrag sind alle anfallenden Überstunden abgegolten, die genaue Anzahl der Überstunden wird daher bei einem All-in-Vertrag nicht festgehalten.
Wichtig dabei ist, dass genau nachvollziehbar ist wann welche Überstundenpauschale berechnet wurde und vor allem, das die Überstundenpauschale korrekt berechnet wird. Mit einer smarten Zeiterfassungssoftware wir zistemo wird die Überstundenpauschale korrekt zum entsprechenden Zeitpunkt errechnet. Damit Sie Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben haben. Work smarter, not harder.