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Die wichtigsten Begriffe im Zeitmanagement

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Angebote spielen im Geschäftsleben, aber auch im privaten Alltag ständig eine Rolle. Mit einem Angebot oder einer Offerte bieten Unternehmen potenziellen Kunden Waren und Dienstleistungen zu bestimmten Konditionen an. Sie informieren darin über die Art des Leistungsangebots, den Preis und andere Punkte, die für eine Kaufentscheidung von Bedeutung sind. 

Was versteht man unter ein Angebot?

Ein Angebot ist eine Willenserklärung, durch die der Anbieter eine bestimmte Person zum Kauf einer Ware unter den in der Offerte angebotenen Bedingungen auffordert. Ein verbindliches Angebot schließt für den Anbieter die Verpflichtung ein, dem potenziellen Käufer die Ware oder ein anderes Leistungsangebot zu den darin angegebenen Konditionen zu liefern, falls ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wenn potentielle Kunden ein konkretes Dienstleistungs- oder Warenangebot wünschen, ist der Verkaufsprozess in der Regel bereits weit gediehen. Der Vertragsabschluss hängt danach nur noch vom Einverständnis des Käufers ab.

Aus juristischer Perspektive beinhaltet ein Angebot grundsätzlich die folgenden vier inneren Komponenten:

  • Handlungswille – die Bereitschaft, die Offerte abzugeben und praktisch zu erfüllen
  • Erklärungswille – die Bereitschaft, hierzu eine verbindliche Willenserklärung abzugeben
  • Rechtsbindungswille – die Bereitschaft, mit dem Käufer einen rechtsverbindlichen Vertrag zu schließen
  • Geschäftswille – die Bereitschaft, mit dem Kunden in eine Geschäftsbeziehung einzutreten.

Was ist ein Angebot?

Angebote können in unterschiedlichen Formen abgegeben werden. Beispielsweise sind auch Produkte im Einzelhandel oder in einem Onlineshop ein Kaufangebot, das auch rechtlich als solches definiert ist. Wenn ein Kunde sich entscheidet, ein solches Warenangebot zu den angegebenen Preisen zu erwerben, kommt durch die Bezahlung der Ware an der Kasse oder die Online-Bestellung ein Kaufvertrag zustande.

In allgemeiner Form können kaufmännische Angebote den folgenden Gruppen zugeordnet werden:

Standardangebote

Bei einem Standardangebot handelt es sich um Offerten, die keine besonderen Kundenanforderungen erfüllen und keine individuellen Besonderheiten wie beispielsweise Rabatte enthalten.

Sonderangebot

Als günstiges Angebot sind Sonderangebote sind in der Regel zeitlich begrenzt. Sie zeichnen sich durch Preise aus, die – zum Teil deutlich – unter dem Preis des Standardangebotes liegen.

Lockvogelangebot

Lockvogelangebote sind Werbeangebote, die vor allem im stationären Handel eine Rolle spielen. Ebenso wie Sonderangebote sind sie deutlich günstiger als das Standardangebot. Sie sollen Kunden anziehen, die möglicherweise neben dem Lockvogelangebot auch weitere Produkte kaufen.

Ausschreibungsangebot

Mit Ausschreibungsangeboten reagieren Hersteller und Dienstleister im B2B-Geschäft auf Ausschreibungen potenzieller Kunden. Sie treten damit zu anderen Anbietern in einen direkten Wettbewerb. Den Ausschlag für den Auftragserhalt können verschiedene Faktoren – der Preis, aber auch besondere fachliche Qualifikationen und positive Referenzen des Anbieters – geben. 

Nicht zu den Angeboten gehören Werbeanzeigen. Auch dann, wenn sie verbal als Verkaufsangebot deklariert sind. In diesen Bereich fallen auch personalisierte Anzeigen im Internet, deren Adressaten im Onlinemarketing anhand von früheren Besuchen einer Webseite über die IP-Adressen ermittelt werden. Eine werbliche Annonce richtet sich an keine konkrete Person, sondern an die Allgemeinheit. Im rechtlichen Sinne kann sie daher kein Angebot sein, da der Anbieter damit keine Verpflichtung eingeht.

Wie macht man ein Angebot?

Eine verbindliche Form für das Erstellen eines Angebots ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Offerten können mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Ebenso können Angebote mündlich mit einem einfachen Ja angenommen werden. Das Kriterium für das Abgeben – und auch für die Annahme – von Angeboten ist im rechtlichen Sinne deren Verbindlichkeit. Vom Anbieter kann diese nur durch sogenannte Freihaltungsklauseln ausgeschlossen werden.

Was gehört alles in ein Angebot?

Der Regelfall im Geschäftsverkehr ist – einmal abgesehen vom Warenangebot im Einzelhandel – ein schriftliches Angebot. Es enthält typischerweise die folgenden Angaben und Informationen:

  • Pflichtangaben, die sich an den rechtlich verbindlichen Pflichtangaben für Rechnungen orientieren und auch für die spätere Rechnungsstellung wichtig sind: Angebotsnummer, Kontaktdaten/Anschrift des Anbieters und des Angebotsempfängers, Erstellungsdatum des Angebots
  • Angaben zu Umfang, Art und Menge der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen
  • Informationen im Hinblick auf den Angebotspreis, Rabatte und weitere Kosten, Gesamtsumme des Angebots netto und inklusive Mehrwertsteuer
  • Bei Angeboten, bei denen die finalen Kosten nicht endgültig angegeben werden können, ein detaillierter Kostenvoranschlag und ein Kostenplan
  • Lieferdatum oder Lieferzeitraum
  • Zahlungsbedingungen
  • Gültigkeitsdauer des Angebots
  • Abschluss: Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die als Anhang beizufügen sind. Falls keine allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren, sollte das Angebot einen Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der Leistungen und damit der Erfüllung des Vertrages durch den Käufer, bei Dienstleistungen den Erfüllungsort sowie den Gerichtsstand für den Fall von rechtlich relevanten Unstimmigkeiten enthalten.

Angebote, die auf den Empfänger personalisiert sind, werden i.d.R. häufiger angenommen als Angebote, auf denen der Name des Empfängers fehlt. Mit zistemo erstellen Sie personalisierte Angebote mit Ihren CRM-Daten innerhalb von Minuten. Die Kundendaten werden aus z.B. Hubspot oder Pipedrive direkt in Ihr zistemo-Angebot übertragen.

Was ist ein Angebot in der Wirtschaft?

Die Normalform von Offerten in der Wirtschaft ist ein verbindliches Angebot. Wenn der Anbieter hier keine expliziten Einschränkungen vorgenommen hat, muss er die im Angebot festgelegten Preise, Leistungen und Nebeninformationen ohne Abstriche erfüllen. Wenn das nicht geschieht, hat der Käufer das Recht, den Angebotspreis und die Leistungserbringung auf dem Rechtsweg einzufordern.

Eine Einschränkung der Verbindlichkeit von Angeboten kann beispielsweise durch Zusatzklauseln wie „ohne Gewähr“, „solange der Vorrat reicht“ oder „Preise vorbehalten“ vorgenommen werden.

Alternativ können Anbieter anhand der sogenannten Freizeichnungsklauseln ein unverbindliches Angebot oder ein freibleibendes Angebot erstellen. Dabei wird der Grundsatz der Rechtsbindung an die Offerte aufgehoben – der Anbieter gewinnt hierdurch das Recht, das Ursprungsangebot zurückzuziehen und neue Konditionen anzubieten.

Wenn ein Angebot abgelehnt, durch den Interessenten verändert oder nicht rechtzeitig angenommen wurde, ist seine Verbindlichkeit ebenfalls nicht mehr gegeben. Ob für den Angebotsempfänger die Möglichkeit besteht, Konditionen zu verhandeln, sollte ebenso wie die Gültigkeitsdauer im Angebotsschreiben angegeben werden.

Ist ein Angebot immer rechtlich bindend?

Nach § 145 BGB ist ein Angebot rechtlich bindend. Dort heißt es “Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.”

Mit Freizeichnungsklauseln kann die Verbindlichkeit des Angebots eingeschränkt werden. So wird der anderen Partei mitgeteilt, dass das Angebot nur unter bestimmten Voraussetzungen oder einer Frist gilt. Freizeichnungsklauseln sind z.B.

  • „solange der Vorrat reicht” - die angebotene Menge ist nicht verbindlich
  • „unverbindlich” - das Angebot kann zurückgenommen oder verändert werden
  • „Preis freibleibend” - die angebotenen Preise können sich verändern

Ein unverbindliches Angebot macht vor allem dann Sinn, wenn sich an den kalkulierten Kosten etwas ändern könnte, oder z.B. die Rahmenbedingungen um den Auftrag auszuführen noch nicht klar sind, z.B. Lieferzeit oder die Auftragserteilung an Drittanbieter.

Auf ein unverbindliches Angebote folgt in der Regel ein Gegenangebot. Wichtig ist hierbei, dass die Reaktionspflicht dabei beim ursprünglicher Angebotsstellenden liegt. Keine Reaktion bedeutet eine stillschweigende Willenserklärung. Um abzulehnen, muss also aktiv reagiert werden.

Was passiert, wenn ein Angebot angenommen wird?

Ein schriftliches Angebot darf nur durch den Anbieter und durch den Kunden unterschrieben werden. Durch ihre Unterschrift schließen beide Seiten einen rechtsverbindlichen Vertrag. Der Anbieter ist danach an seine Pflicht zur Leistungserbringung und die Einhaltung der in der Offerte formulierten Konditionen gebunden. Ebenso muss der Käufer seine Pflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Dabei kann es sich neben der Bezahlung der Leistung auch um weitere Punkte handeln – beispielsweise die Bereitstellung von Informationen im Rahmen eines Projektvertrages.

Mit zistemo könne Sie akzeptierte Angebote per Mausklick in eine Rechnung oder in ein Projekt umwandeln. Alle Positionen, Preise, Rabatte, können Sie nach Auftragserteilung automatisch umwandeln und entweder direkt abrechnen oder zur Zeiterfassung vorbereiten.

Wann wird ein Angebot abgegeben?

Ein Angebot kann von kommerziellen Anbietern und Unternehmen ebenso wie von Privatpersonen für alle Verkäufe und Leistungsvereinbarungen abgegeben werden. Eine detaillierte Angebotserstellung auf individueller Basis wird vor allem für komplexere Produkte und Dienstleistungen vorgenommen, um dem Kunden alle Informationen zu übermitteln, die für seine Kaufentscheidung nötig sind.

Offerten können befristet oder unbefristet gelten. Wenn der Kunde auf eine befristete Offerte nicht innerhalb der Angebotsfrist reagiert, verliert sie ihre Gültigkeit. Ein unbefristetes Angebot enthält keine Angaben zur Geltungsdauer. Bei mündlichen oder telefonischen Angeboten sieht der Gesetzgeber vor, dass das Angebot verbindlich ist, solange das Verkaufsgespräch nicht beendet worden ist. Auf schriftliche unbefristete Angebote muss der Empfänger in einer angemessenen Frist reagieren – sich nach Monaten oder sogar Jahren darauf zu berufen, ist gesetzlich ausgeschlossen.

Zusammenfassung

Ein Angebot in Grundsätzlich der Wille, eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Dabei können Angebote ganz verschieden aussehen, z.B. Waren in einer Auslage im Supermarkt, Artikel in einem Online-Shop oder ein schriftlichen Angebot über eine Dienstleistung. Dabei ist der Angebotssteller prinzipiell an sein Angebot gebunden, kann aber in einige Ausnahmen mit Freizeichnungsklauseln die Verbindlichkeit des Angebots einschränken. Ein Angebot gilt als Angenommen, wenn beide Parteien sich über die Rahmenbedingungen einig sind. Bei diesem Kaufvertrag hat der Anbieter die Pflicht zur Leistungserbringung.

Um Angebote zu erstellen, die Ihre Kunden zum Kaufen überzeugen, benötigt man eine gute Angebotssoftware. Mit zistemo können Sie mit Ihrem CRM-Daten schnell und einfach personalisierte Angebote online erstellen. Wählen Sie die entsprechende Vorlage aus, den Kunden und die Ansprechperson und schon könne Sie Ihr Angebot teilen. Mit zistemo erstellen Sie Angebote, mit denen Sie mehr Aufträge gewinnen. Work smarter, not harder.

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