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Urlaubsanspruch

Die wichtigsten Begriffe im Zeitmanagement

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Mitarbeiter und Auszubildende haben per Gesetz einen Urlaubsanspruch. Der Gesetzgeber legt die Mindestanzahl der jährlich zu gewährenden Urlaubstage fest. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber jedoch zusätzliche Urlaubstage. Im Durchschnitt können Arbeitnehmer in Deutschland 28,9 Tage Urlaub nehmen.

Wie ist der Urlaub gesetzlich geregelt?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern wird durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. In § 3 BUrlG ist ein jährlicher Mindesturlaub von 24 Arbeitstagen vorgesehen. Allerdings liegt diesem Mindesturlaubsanspruch eine Sechs-Tage-Woche zugrunde. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen. Dabei handelt es sich jeweils um Werktage – also Tage, die weder Sonntage noch gesetzliche Feiertage sind. Ausnahmen gelten für Schichtarbeiter und andere Beschäftigte, zu deren Arbeitstätigkeit auch Sonn- und Feiertagsarbeit gehört – in diesem Fall muss abhängig vom Dienstplan gegebenenfalls auch für einen freien Sonntag ein Urlaubstag genommen werden.

Mit den Vorgaben zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch werden gleichzeitig europäische Rechtsvorschriften umgesetzt, die Arbeitgeber in der gesamten EU dazu verpflichten, ihren Mitarbeitern pro Jahr mindestens vier Wochen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

Wer hat Urlaubsanspruch?

Laut § 1 BUrlG haben jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Die Art ihres Beschäftigungsverhältnisses spielt dafür keine Rolle, da das Arbeitsrecht die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter vorschreibt.

Einen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben somit Voll- und Teilzeitmitarbeiter, Auszubildende, aber auch Aushilfen und Minijobber. Auch Praktikanten und Werkstudenten stehen die gesetzlich garantierten Urlaubstage zu. Ausnahmen bestehen lediglich für Schüler und Studierende, die ein Pflichtpraktikum absolvieren. Für Heimarbeiter und Menschen, die in arbeitnehmerähnlichen Positionen tätig sind, gilt ebenfalls der gesetzliche Urlaubsanspruch.  

Während ihres Urlaubs erhalten Arbeitnehmer ihr normales Gehalt als Urlaubsentgelt. Es ist nicht identisch mit dem sogenannten Urlaubsgeld, bei dem es sich um eine freiwillige finanzielle Arbeitgeberleistung handelt. 

Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?

In Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer haben mindestens Anspruch auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen vier Wochen Urlaub – bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage und bei einer 6-Tage-Woche auf 24 Urlaubstage. Da der Urlaub der Erholung der Arbeitnehmer dienen soll, sind Arbeitgeber nicht berechtigt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch zu kürzen. Im individuellen Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann also kein Urlaubsanspruch vereinbart werden, der diese Grenzen unterschreitet.

Die tägliche Arbeitszeit spielt für den Urlaubsanspruch keine Rolle – ausschlaggebend dafür ist ausschließlich die Anzahl der Wochenarbeitstage. Wenn Teilzeitkräfte oder Minijobber im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche von  montags bis freitags täglich in die Firma kommen, haben sie ebenso wie Vollzeitkräfte einen Anspruch auf 20 Tage Urlaub. Falls der Arbeitgeber über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus zusätzliche Urlaubstage gewährt, steht dieser Mehrurlaub ebenfalls allen Mitarbeitern im Unternehmen zu.

Der Urlaubsanspruch reduziert sich, wenn pro Woche weniger als fünf Tage gearbeitet wird. Die Zahl der einem Mitarbeiter zustehenden Urlaubstage lässt sich folgendermaßen berechnen:

Gesetzlicher Urlaubsanspruch (24 Tage) : Anzahl der Wochenarbeitstage (6) x Anzahl der tatsächlichen Wochenarbeitstage

Für einen Teilzeitmitarbeiter, der lediglich drei Tage in der Arbeitswoche für seinen Arbeitgeber tätig ist, ergibt sich daraus die folgende Rechnung: 24 : 6 x 3 = 12 Urlaubstage. 

Halbe Urlaubstage sind gemäß § 5 BUrlG auf volle Arbeitstage aufzurunden. Falls sich bei der Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen ergeben, die weniger als die Hälfte eines Arbeitstages betragen, sind diese in diesem Umfang – beispielsweise als 1/3-Urlaubstag – zu gewähren.

Bei einer wechselnden Anzahl von Arbeitstagen bei Teilzeitbeschäftigten wird zur Berechnung des Urlaubsanspruchs ein größerer Zeitraum – beispielsweise ein Monat oder ein Jahr – herangezogen und die Zahl der Arbeitstage dann mit den Arbeitstagen von Vollzeitmitarbeitern verglichen.

Schwerbehinderte haben nach § 208 Abs. 1 SGB IX im laufenden Kalenderjahr einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Arbeitstagen, ihnen stehen somit 25 Urlaubstage zu. Den Urlaubsanspruch von Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Wenn Jugendliche zu Beginn eines Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt sind, haben sie einen Mindestanspruch auf  30 Urlaubstage. Wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch keine 17 oder 18 Jahre alt sind, beläuft sich dieser Mindestanspruch auf 27 oder 25 Urlaubstage.

Der volle Urlaubsanspruch entsteht bei unbefristet oder mit langfristigen Verträgen beschäftigten Mitarbeitern erstmals nach dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses – § 4 BUrlG definiert diesen Zeitraum als die sogenannte Wartezeit. Als ein Beispiel: Wenn ein neuer Mitarbeiter am 01.09.2021 ins Unternehmen gekommen ist, hat er am 01.03.2022 – also nach sechs Monaten – erstmals den vollen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2020.

Auch Beschäftigte in der Probezeit oder Mitarbeiter, die nur für einige Monate im Unternehmen tätig sind, haben jedoch einen Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Auch hier wieder ein Beispiel: Ein Mitarbeiter hat einen arbeitsvertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch von insgesamt 30 Tagen (gesetzlicher Mindesturlaub und vom Arbeitgeber gewährter Mehrurlaub). Pro Monat ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen. Ob Mitarbeiter bereits in der Probezeit Urlaub nehmen können, hängt allerdings von der Kulanz des Arbeitgebers ab.

Wann hat man Anspruch auf 30 Tage Urlaub?

Laut einer Studie des Karriereportals Indeed erhalten nur vier Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland den gesetzlichen Mindesturlaub. 70 Prozent der Befragten geben an, dass sie zwischen 26 und 30 Urlaubstage haben. Ein Jahresurlaub von 30 Tagen ist heute in vielen Unternehmen Standard. Die Grundlage dafür sind entsprechende Vereinbarungen im individuellen Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Generell gilt, dass der Arbeitgeber die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage im Arbeitsvertrag weitgehend frei gestalten kann.

Wieviel Urlaub steht mir ab 50 zu?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht keinen altersabhängigen Urlaubsanspruch vor – es regelt lediglich den gesetzlichen Mindesturlaub. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen werden zum Teil jedoch Regelungen getroffen, nach denen sich der Urlaubsanspruch der Beschäftigten abhängig von ihrem Alter erhöht. Ein Beispiel dafür ist der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte bis zum Alter von 30 Jahren 26 Urlaubstage vorsieht. Bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres haben sie einen Urlaubsanspruch von 29 Urlaubstagen, danach stehen ihnen 30 Tage Jahresurlaub zu.

Aus rechtlicher Sicht sind solche Regelungen allerdings nicht korrekt, da sie dem Diskriminierungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) widersprechen, das als Diskriminierungsgrund neben der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der sexuellen Identität und der Religion eines Menschen auf das Alter anführt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil aus dem Jahr 2012 eine Klausel zur altersbezogenen Staffelung des Urlaubsanspruchs für unwirksam erklärt, da sie im Widerspruch zu den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes steht.

Trotzdem haben Unternehmen das Recht, älteren Arbeitnehmern zusätzliche Urlaubstage zu gewähren. Auch hierzu existiert ein BAG-Urteil. Demnach dürfen Arbeitgeber über diesen Mehrurlaub selbst entscheiden, ohne dass es sich um Altersdiskriminierung handelt – vielmehr fallen solche Urlaubsregelungen unter die Ausübung der Schutz- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Ein Rechtsanspruch auf zusätzlichen Urlaub ab 50, 55 oder 58 Jahren ist jedoch nicht gegeben, da es sich dabei um eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers handelt.

Wieviel Urlaub steht mir pro Monat zu?

Pro Monat steht Arbeitnehmern ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs zu. Auf dieser Basis wird der Urlaubsanspruch ausgerechnet, wenn ein Mitarbeiter nicht das gesamte Jahr im Unternehmen tätig war oder aus dem Unternehmen ausscheidet. Auch dem jeweiligen Mitarbeiter zustehende Urlaubstage in der Probezeit oder Urlaubskürzungen werden anhand des Urlaubsanspruchs pro Kalendermonat ermittelt.

Eine Kürzung des Urlaubs kommen in der Elternzeit oder während eines Sabbatjahrs in Frage. Grundsätzlich erwerben auch Mitarbeiter in Elternzeit einen Urlaubsanspruch – jedoch hat der Arbeitgeber das Recht, diesen für jeden Monat Elternzeit um jeweils ein Zwölftel zu Kürzen. Wer sich für ein Sabbatical entschieden hat oder über einen längeren Zeitraum Sonderurlaub nimmt, hat dagegen keinen Urlaubsanspruch, da das Arbeitsverhältnis während einer solchen Auszeit ruht. Rechtlich umstritten ist, ob Arbeitgeber berechtigt sind, den Urlaubsanspruch ihrer Mitarbeiter aufgrund von Kurzarbeit zu kürzen. Klarheit wird hier erst ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes schaffen – bis dahin sollten Mitarbeiter einer solchen Kürzung widersprechen.

Der Urlaubsanspruch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und des Ausscheidens aus dem Unternehmen. Wenn ein Mitarbeiter bis zum 30.06. eines Kalenderjahres kündigt, erhält er ein Zwölftel seines Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den er im Unternehmen tätig war. Bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte steht ihm dagegen der volle Jahresurlaub zu, sofern das Arbeitsverhältnis am 01. Januar dieses Jahres bereits bestanden hat. Anderenfalls wird auch hier der Urlaubsanspruch anhand der geleisteten Arbeitsmonate berechnet. Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit, in den Arbeitsvertrag eine sogenannte „pro rata temporis“-Klausel aufzunehmen. Dabei handelt es sich um eine Regelung, nach der das Unternehmen für das Eintrittsjahr oder das Austrittsjahr grundsätzlich nur anteilig gewährt. Betroffen ist davon ausschließlich Mehrurlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht. 

Wie lange dauert der Urlaub?

Wie lange der Urlaub insgesamt dauert, ergibt sich aus dem Urlaubsanspruch des jeweiligen Mitarbeiters. Dabei kann es sich um den gesetzlichen Mindesturlaub oder darüber hinaus durch den Arbeitgeber gewährten Mehrurlaub handeln. Verbindliche Vereinbarungen dazu werden im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen getroffen.

Wie lange dürfen wir Urlaub nehmen?

Zumindest theoretisch ist es möglich, den gesamten Jahresurlaub an einem Stück zu nehmen – in der Praxis wird Urlaub jedoch meist in mehrere Zeitblöcke aufgesplittet.

Damit die Urlaubszeiten der Mitarbeiter nicht miteinander kollidieren und die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen, stellen Unternehmen zu Beginn des Kalenderjahres eine Urlaubsplanung auf. Vor dem Urlaubsantrag stimmen sich Arbeitnehmer am besten mit ihren Vorgesetzten und Kollegen ab. Geplante und genehmigte Urlaubszeiten werden in einem Urlaubsplan verzeichnet. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Urlaubswünsche der Mitarbeiter dabei weitgehend berücksichtigt werden sollten. Abgelehnt werden kann ein Urlaubswunsch, wenn ihm betriebliche Gründe entgegenstehen – beispielsweise bei einem Großauftrag oder in saisonalen Spitzenzeiten. In den Schulferien haben die Urlaubswünsche von Mitarbeitern mit schulpflichtigen Kindern Vorrang. Ein bereits genehmigter Urlaubswunsch darf jedoch nur abgelehnt werden, wenn durch den Arbeitgeber dafür dringende betriebliche Belange nachgewiesen werden können. Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall alle Kosten zu übernehmen, die durch die Verschiebung des Urlaubs entstehen.

Wie viel Urlaub kann ich nehmen?

Über die Urlaubsdauer müssen Unternehmer und Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglichst eine einvernehmliche Entscheidung treffen. Im Hinblick auf die Urlaubsdauer sieht das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor, dass der Jahresurlaub zusammenhängend zu gewähren ist, damit daraus ein Erholungseffekt resultiert. Durch das deutsche Arbeitsrecht wird abgesichert, dass Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub nehmen können.

Aus Sicht vieler Experten sind zwei Wochen Urlaub das Minimum an Zeit, das für nachhaltige Erholung nötig ist – besser ist ein mindestens dreiwöchiger Urlaub. Allerdings belegen diverse Studien, dass eine Kurzreise oder ein langes Wochenende einen ebenso starken Erholungseffekt bewirken können. Entscheidend dafür ist nicht die Urlaubsdauer, sondern die Art und Weise, wie Menschen ihre arbeitsfreie Zeit gestalten und erleben. Optimal ist oft, wenn Arbeitnehmer einen längeren Teilurlaub mit mehreren kürzeren Auszeiten kombinieren.

Nicht in Anspruch genommener Urlaub verfällt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres – aus rechtlicher Sicht gilt das Kalenderjahr als Urlaubsjahr. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihren Mitarbeitern rechtzeitig mitzuteilen, über wieviel Resturlaub sie noch verfügen. In der Praxis können diese Urlaubstage aufgrund arbeits- oder tarifvertraglicher Regelungen jedoch oft mindestens bis zum 31. März des Folgejahres und zum Teil auch zu einem noch späteren Zeitpunkt genommen werden. Zudem stärkt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Rechte von Arbeitnehmern auch in dieser Hinsicht: Resturlaub darf demnach nicht mehr automatisch verfallen – vielmehr haben Unternehmen dafür nachzuweisen, dass sie alle erforderlichen Schritte unternommen haben, um das Verfallen von Urlaubstagen zu verhindern. Sie müssen die betroffenen Arbeitnehmer über den bevorstehenden Verfall aufklären, sie förmlich auffordern, ihren Resturlaub zu nehmen und ihnen ausdrücklich mitteilen, dass der Urlaub sonst verfällt.

Eine finanzielle Abgeltung von Urlaub kommt nach deutschem Arbeitsrecht grundsätzlich nicht in Frage. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn der Urlaub nach einer Kündigung nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden kann. In diesem Fall ist eine finanzielle Urlaubsabgeltung möglich.

Gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Verschiedene persönliche Gründe können außerdem zu einem Anspruch auf Sonderurlaub führen – er wird nicht durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), sondern durch der Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Allerdings wird durch den Gesetzgeber hier keine Aussage über die Gründe und die Dauer von Sonderurlaub getroffen. Entsprechende Regelungen sind oft Gegenstand von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Allgemein anerkannte Gründe und Zeiten für Sonderurlaub sind:

  • Hochzeiten und Feiern: ein Tag (eigene Hochzeit, Hochzeiten naher Angehöriger, Goldene Hochzeit der Eltern, Konfirmation/Kommunion eines Kindes und gleichrangige Feste anderer Religionsgemeinschaften)
  • Geburt eines eigenen Kindes: ein Tag
  • Tod naher Angehöriger: zwei Tage
  • Dienstlicher oder privater Umzug: ein Tag
  • Schwere Erkrankung naher Angehöriger: ein Tag
  • Schwere Erkrankung eines Kindes vor Vollendung des zwölften Lebensjahres: bis zu vier Tage
  • 25- oder 40-jähriges Arbeitsjubiläum: ein Tag
  • Notwendige ärztliche Behandlungen, die während der Arbeitszeit erfolgen müssen: nach Notwendigkeit.

Für die Teilnahme an Veranstaltungen von Berufsverbänden oder Gewerkschaften sind pro Jahr bis zu zehn Tage Sonderurlaub möglich. In den meisten Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer außerdem einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Er beläuft sich auf fünf Tage pro Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren.

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