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Kernarbeitszeit

Die wichtigsten Begriffe im Zeitmanagement

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Die Arbeitszeit ist ein zentraler Punkt der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Arbeitsvertrag wird verbindlich festgelegt, wann und wie lange Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung dem Unternehmen zur Verfügung stellen müssen. Für die Gestaltung der Arbeitszeit gibt es in den Firmen viele unterschiedliche Regelungen, zu denen strikt festgelegte Arbeitszeiten wie z.B. Schichtarbeit, oder Modelle mit flexiblen Arbeitszeiten wie z.B. Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeit mit Kernarbeitszeit gehören. In Unternehmen, wo flexible Arbeitszeiten möglich sind, ist häufig eine Kernarbeitszeit vorgesehen.

Was ist Gleitzeit mit Kernarbeitszeit?

Gleitzeit mit Kernarbeitszeit ist in Unternehmen derzeit die häufigste Variante einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Vereinbart wird sie in den individuellen Arbeitsverträgen, durch Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag. Mitarbeiter, die in Gleitzeit tätig sind, können über ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende innerhalb von bestimmten Zeiten selbst bestimmen. Diese Phasen werden auch als Eingleitzeit und Ausgleitzeit bezeichnet. Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto festgehalten, aus dem Abgleich mit der Soll-Arbeitszeit ergeben sich Plus- oder Minusstunden. Man spricht häufig auch von Minder- und Überstunden die Mitarbeiter somit ansammeln können. Gleitzeitregelungen gelten auch für Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten. Prinzipiell sollte während der Kernarbeitszeit jeder Mitarbeiter am Arbeitsplatz anwesend sein.

Wie lange darf die Kernarbeitszeit sein?

Für die Länge der Kernarbeitszeit gibt es keine verbindlichen Regelungen, sie wird durch den Arbeitgeber festgelegt. Aufgrund der Gleitzeitphasen vor und nach der Kernarbeitszeit, oder Kernzeit, muss diese kürzer sein als die gesamte tägliche Arbeitszeit. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) definiert eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden, die ohne Genehmigungspflichten auf zehn Stunden ausgeweitet werden kann, wenn die Mehrarbeit durch Freizeit oder, bei starren Arbeitszeitmodellen, durch eine entsprechende finanzielle Vergütung ausgeglichen wird. Ausgehend von der Regelarbeitszeit und der gesetzlich vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeit umfassen die Kernzeiten – also die Zeit, in der die Mitarbeiter im Unternehmen anwesend sein müssen – meist sechs Stunden inkl. Pausenzeiten. In den verbleibenden vier Stunden haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, über ihre Arbeitszeiten eigenständig zu entscheiden. In der Praxis sind jedoch auch kürzere Kernarbeitszeiten möglich. Kriterien für die Festlegung der Kernarbeitszeit sind das Arbeitsaufkommen, der generelle Betriebsablauf, die Anzahl der Meetings, Kundenanforderungen, aber auch die Bedürfnisse der Mitarbeiter. Hier spielen auch Erfahrungswerte eine Rolle: Mit einer professionellen Anwesenheitszeiterfassung weiß der Arbeitgeber, wann die ersten Mitarbeiter kommen oder gehen und in welchem Zeitraum die Festlegung einer Kernarbeitszeit sinnvoll ist. Außerdem ist es möglich, für verschiedene Bereiche, Abteilungen und Teams unterschiedliche Kernarbeitszeiten festzulegen.

Wer legt Kernarbeitszeit fest?

Die Kernarbeitszeit wird grundsätzlich vom Arbeitgeber festgelegt. Ein Mitbestimmungsrecht durch den Betriebsrat ist dabei nicht vorgesehen. Seine Mitbestimmung bezieht sich auf grundsätzliche Fragen der Arbeitszeitgestaltung – die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage, Wochenend- und Nachtarbeit, Pause sowie die betriebliche Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle. Betriebsvereinbarungen zur Kernarbeitszeit sind grundsätzlich möglich, ihr Abschluss ist für den Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtend.

Da die Definition der Kernarbeitszeit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt, ergeben sich für die Mitarbeiter daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen. Mitarbeiter sollten die dafür geltenden Regelungen in ihrem Unternehmen genau kennen, um Abmahnungen oder – im Wiederholungsfall – die Kündigung zu vermeiden. Wenn ein Arbeitgeber eine Kernarbeitszeit von 10 bis 16 Uhr festgelegt hat, ist diese Regelung für alle Mitarbeiter verbindlich.

Mitarbeiter sind oft der Meinung, dass Überschreitungen der Kernarbeitszeit keine Bedeutung haben – in der Praxis stellen sie eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar, die durch Abmahnung oder Kündigung geahndet werden kann. In diesen Bereich fallen auch Zeiträume von wenigen Minuten, wenn ein Mitarbeiter kurz nach dem Beginn der Kernarbeitszeit im Unternehmen eintrifft oder kurz vor ihrem Ende seinen Arbeitsplatz verlässt. Bei einem ersten Verstoß gegen diese Arbeitszeitregelungen muss der Arbeitgeber bei einer Abmahnung jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten, der sich aus dem jeweiligen Einzelfall ergibt. Eine Kündigung ist dabei rechtlich grundsätzlich nicht möglich, da der Arbeitgeber gesetzlich dazu angehalten ist, sein Verhalten zu verbessern.

Wichtig für Arbeitnehmer: Eine Verletzung der Kernarbeitszeit kann nicht durch Arbeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. Solche Zeiten fallen in den Bereich der Minusstunden.

Wann spricht man von Gleitzeit?

Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, in dem die Mitarbeiter über den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit frei bestimmen können. Gegebenenfalls wird der Rahmen dafür durch Kernarbeitszeiten definiert.

Gleitzeitvereinbarungen können sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Ein Teil der Unternehmen stellt es ihren Mitarbeitern völlig frei, wann sie kommen oder gehen. Andere Firmen praktizieren sogenannte Funktionszeiten als einen Sonderfall der Gleitzeit. Dabei stimmen sich die Mitglieder eines Teams in Bezug auf ihre Anwesenheit im Unternehmen ab – entscheidend ist, dass die Erledigung der Arbeitsaufgaben zu jedem Zeitpunkt abgesichert ist. Viele Unternehmen kombinieren ihr Gleitzeitmodell mit einer Kernarbeitszeit, in der für alle Mitarbeiter Anwesenheitspflicht an ihrem Arbeitsplatz besteht. Vor und nach der Kernarbeitszeit liegen die Gleitphasen, in denen die Mitarbeiter selbst entscheiden können, wann sie ins Unternehmen kommen oder gehen. Von Gleitzeitregelungen mit einer Kernarbeitszeit profitieren beide Seiten: Unternehmen stellen hierdurch sicher, dass sich in Stoßzeiten mit hohem Arbeitsaufkommen alle Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz befinden und die Zusammenarbeit im Team nicht durch unkalkulierbare Abwesenheiten beeinträchtigt wird. Gleichzeitig leisten die flexiblen Arbeitszeiten einen Beitrag zur Zufriedenheit der Mitarbeiter und zur Arbeitgeberattraktivität. Arbeitnehmer haben durch die flexiblen Arbeitszeiten bessere Möglichkeiten, berufliche und private Anforderungen miteinander zu verbinden und damit eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen.

Was ist die Rahmenarbeitszeit?

Die Rahmenarbeitszeit wird ebenfalls durch den Arbeitgeber festgelegt. Bei Gleitzeit handelt es sich dabei um die Zeiten, in denen die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Die Grundlage dafür definiert das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die maximale tägliche Rahmenarbeitszeit beläuft sich auf zwölf Stunden – in der Regel in der Zeit von sechs bis 20 Uhr. Für einige Branchen gelten Ausnahmeregelungen in Bezug auf die konkreten Zeiten. Die Kernarbeitszeit, aber auch die individuell gestalteten Gleitzeitphasen müssen innerhalb der Rahmenarbeitszeit liegen. Mitarbeiter, die in der persönlichen Ausgestaltung ihrer Gleitzeit diese Grenzen überschreiten, haben dafür keinen Anspruch auf Freizeitausgleich oder Überstundenvergütung.

Wie oft kann die Kernarbeitszeit ausgeweitet werden?

Für die Ausweitung der Kernarbeitszeit existieren keine gesetzlichen Regelungen. Arbeitgeber haben das Recht, sie entsprechend den betrieblichen Erfordernissen festzulegen und, falls notwendig, auch zu verlängern oder zu verkürzen. Selbstverständlich stehen sie gegenüber ihren Mitarbeitern in der Pflicht, solche Veränderungen bereits im Vorfeld zu kommunizieren, damit diese ihre arbeitsvertraglichen Vereinbarungen erfüllen können. Die Festlegung der Kernarbeitszeit sowie die Häufigkeit ihrer Veränderungen erfordern jedoch keine Regelungen im individuellen Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen.

Wie viele Arbeitsstunden hat Gleitzeit?

Bei der Einführung von Gleitzeit müssen Arbeitgeber die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) beachten. Die gesetzlich festgelegte Arbeitszeit liegt bei acht Stunden täglich. Eine Tagesarbeitszeit von zehn Stunden ist ohne gesonderte Genehmigung möglich. In begründeten und behördlich genehmigten Fällen kann die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden ausgeweitet werden. Die Kernarbeitszeit ist gegebenenfalls von den Unternehmen entsprechend anzupassen.

Wie wird Gleitzeit festgelegt?

Eine Gleitzeitregelung wird durch den Arbeitgeber festgelegt, der hierbei das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats und tarifvertragliche Regelungen zu beachten hat. In der Regel wird Gleitzeit vor diesem Hintergrund in einer Betriebsvereinbarung sowie in den individuellen Arbeitsverträgen festgelegt. Über die Kernarbeitszeit innerhalb von Gleitzeitregelungen kann der Arbeitgeber frei entscheiden.

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