Welche Steuern bezahlt ein Kleinunternehmer? Was ist die Kleinunternehmerregelung? Und wie ist das mit der Umsatzsteuer für Selbständige?
Alle Jahre wieder - die Steuererklärung fällt an. Für viele Kleinunternehmen und Selbständige eine Zeit der Unsicherheit. Es stellen sich viele Fragen, allen voran: Welche Steuern muss ich überhaupt bezahlen?
Die Steuern sind von Land zu Land, ja bisweilen sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt – und darum empfiehlt es sich in Steuerfragen immer, professionelle Beratung beizuziehen. In Deutschland zum Beispiel sorgt die Kleinunternehmerregelung bei vielen für Kopfzerbrechen. Dabei ist sie ursprünglich als Vereinfachung des Umsatzsteuerrechts entstanden. Aber was für Steuerverwalter und Finanzbeamte einfach scheint, ist für den Rest der Welt nicht immer nachvollziehbar.
Die Kleinunternehmerregelung einfach erklärt
Der Gedanke hinter der Kleinunternehmerregelung ist folgender: Kleine Unternehmen, die einen geringen Umsatz erzielen, können sich vom Finanzamt wie Nichtunternehmer behandeln lassen. Allerdings unterliegen sie als Unternehmen noch immer dem Umsatzsteuergesetz, weshalb auch für Kleinunternehmer immer eine Umsatzsteuer entsteht (§ 38 AO) – nur wird diese dann nicht vom Finanzamt erhoben (§ 218 ff. AO). Weil für Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer anfällt, dürfen im Gegenzug natürlich auch keine Vorsteuern für eigene Rechnungen angefordert werden. Alles klar? Nein? Dann klären wir doch zuerst einmal, ob Sie von dieser Regelung überhaupt betroffen sind.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer – betrifft mich das?
Umsatzsteuer (USt.) und Mehrwertsteuer (MWSt.) werden oft synonym verwendet, was auch nicht falsch ist – aber auch nicht ganz richtig: In Deutschland und Österreich spricht das Gesetz von der Umsatzsteuer, in der Schweiz von der Mehrwertsteuer, und die EU hat 2006 eine Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie veröffentlicht. Ob man es Umsatz oder Mehrwert nennen will: In beiden Fällen wird auf die Wertschöpfung eines Unternehmens, das was ‚mehr’ verdient als ausgegeben wurde, wird eine Steuer erhoben.
In der Schweiz können sich Selbständige und Kleinunternehmen freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen, ab einem Umsatz von CHF 100'000 pro Jahr ist es jedoch Pflicht. In Österreich liegt die Grenze bei einem Umsatz von 30’000 Euro jährlich. Und in Deutschland gibt es eben die Kleinunternehmerregelung: Sie betrifft jene Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr 17'500 Euro nicht überstieg, und die im laufenden Jahr nicht mehr als 50'000 Euro umsetzen werden. Existenzgründer, die noch keinen Vorjahresumsatz nachweisen können, müssen ihren Umsatz entsprechend glaubhaft einschätzen. Wer sich freiwillig gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet, bleibt für die nächsten 5 Jahre offiziell Unternehmer und bezahlt Umsatzsteuer, ungeachtet der Höhe des jährlichen Umsatzes.
Ihr persönlicher Umsatzsteuer Rechner
Sie sind also offiziell Kleinunternehmer? Gratulation. Dann können Sie diesen Absatz überspringen – es sei denn, Sie haben vor, doch noch etwas mehr zu verdienen. Könnte ja sein, oder? Und das wäre nicht einmal das Schlechteste.
Wenn Sie nicht in die Kategorie Kleinunternehmen gehören, sind Sie Mehrwertsteuerpflichtig, und haben noch allerlei andere Pflichten in der Buchhaltung. Darum empfiehlt es sich auch für Kleinunternehmen, die Buchführung im Griff zu haben, und neben der professionellen Beratung ein professionelles Business-Tool zu verwenden. Wie zum Beispiel, na, sie erraten es schon: zistemo. Damit werden Umsatzsteuern, Mehrwertsteuer oder anderen allfällige Steuern schon von Anfang an korrekt erfasst und verarbeitet, vom Kostenvoranschlag bis zum Zahlungseingang.
Steuererklärung für Kleinunternehmen
Um fair besteuern zu können, braucht das Finanzamt korrekte Zahlen über finanzielle Transaktionen eines Unternehmens, von der Ich-AG bis zum Grosskonzern. Und das stellt viele kleine Unternehmen vor grosse Probleme: Alle Einnahmen und Ausgaben korrekt zu erfassen, mitsamt Belegen und nach steuerkonformen Kategorien – das ist nicht leicht, wenn man sonst schon alle Hände voll zu tun hat.
Dabei tun gerade Unternehmen ohne eigene Finanzabteilung gut daran, die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen: Das kostet vielleicht Zeit, spart aber möglicherweise Geld. Ein Beleg hier, ein Abzug da – und schon wird die Steuerrechnung ein bisschen kleiner. Wie das gehen soll? Zum Beispiel mit unserer der automatischen Belegerfassung.
Eine steuerkonforme Kasse in der Cloud?
Ihre Zeit liegt uns am Herzen. Darum haben wir zistemo so entwickelt, dass Sie Transaktionen steuerkonform zugeteilt werden – fast wie die steuerkonforme Kasse in der Eisdiele. Nur eben in der Cloud und immer verfügbar. Wo Sie auch gerade sind. Kategorisieren Sie alle Ausgaben genau so, wie es das Finanzamt wünscht, mitsamt elektronischen Belegen im Anhang. Das erspart Zeit bei der Steuererklärung – und sie erhalten zudem jederzeit Einsicht, wohin Ihr Geld fliesst. Live, wann immer Sie wollen.
Online Steuerberatung für Sie!
Und das Beste daran ist: Sie können Ihren Steuerberater daran teilhaben lassen. zistemo bietet spezielle Logins für Steuerberater, damit diese sofort Einsicht in die entsprechenden Zahlen und Bereiche erhalten. Dort kann Ihr Experte die nötigen Berichte herunterladen und weiterverarbeiten. Weil die Belegerfassung so einfach ist, sind auch die Ausgaben detaillierter erfasst – und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Steuerabzüge dadurch grosszügiger ausfallen werden. Aber am besten fragen Sie ihn gleich selber, Ihren Steuerprofi. Er (oder sie!) wird staunen.
Viel Glück, Erfolg und vor allem: Adieu Steuerstress!
Herzlich, zistemo