Internationale Teams

Angebot

Die wichtigsten Begriffe im Zeitmanagement

Zurück zur Übersicht

Angebote spielen im Geschäftsleben, aber auch im privaten Alltag ständig eine Rolle. Das Wort ‘Angebot’ wird als Substantiv in verschiedenen Bedeutungen verwendet, etwa im Handel, als Vorschlag oder im wirtschaftlichen Zusammenhang von Angebot und Nachfrage. Mit einem Angebot oder einer Offerte bieten Unternehmen potenziellen Kunden Waren und Dienstleistungen zu bestimmten Konditionen an. Sie informieren darin über die Art des Leistungsangebots, den Preis und andere Punkte, die für eine Kaufentscheidung von Bedeutung sind. Die wichtigsten rechtlichen Begriffe im Zusammenhang mit Angeboten sind beispielsweise Annahme, Frist und Bindung. Das Wort ‘Angebot’ steht dabei für die Vielseitigkeit des Begriffs und kann sowohl eine Mitteilung als auch einen Vorschlag bezeichnen.

Nach rechtlicher und wirtschaftlicher Definition ist ein Angebot eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist. Die Definition unterscheidet sich je nach Kontext, etwa im Kaufrecht oder im Dienstleistungsbereich.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Jemand bietet einem Freund an, ihm beim Umzug zu helfen – auch das ist ein Angebot im weiteren Sinne.

Was versteht man unter ein Angebot?

Ein Angebot ist eine Willenserklärung, durch die der Anbieter eine bestimmte Person zum Kauf einer Ware unter den in der Offerte angebotenen Bedingungen auffordert. Ein verbindliches Angebot schließt für den Anbieter die Verpflichtung ein, dem potenziellen Käufer die Ware oder ein anderes Leistungsangebot zu den darin angegebenen Konditionen zu liefern, falls ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Wenn potentielle Kunden ein konkretes Dienstleistungs- oder Warenangebot wünschen, ist der Verkaufsprozess in der Regel bereits weit gediehen. Der Vertragsabschluss hängt danach nur noch vom Einverständnis des Käufers ab.

Aus juristischer Perspektive beinhaltet ein Angebot grundsätzlich die folgenden vier inneren Komponenten:

  • Handlungswille – die Bereitschaft, die Offerte abzugeben und praktisch zu erfüllen
  • Erklärungswille – die Bereitschaft, hierzu eine verbindliche Willenserklärung abzugeben
  • Rechtsbindungswille – die Bereitschaft, mit dem Käufer einen rechtsverbindlichen Vertrag zu schließen
  • Geschäftswille – die Bereitschaft, mit dem Kunden in eine Geschäftsbeziehung einzutreten.

Neben diesen inneren Komponenten müssen bei der Erstellung eines Angebots auch bestimmte rechtliche und formale Anforderungen beachtet werden. Dazu zählen unter anderem Pflichtangaben, die Gültigkeitsdauer des Angebots sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, um die Verbindlichkeit und Rechtssicherheit des Angebots zu gewährleisten.

Besonders wichtig ist dabei die Verwendung präziser und rechtssicherer Formulierungen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.

Was ist ein Angebot?

Angebote können in unterschiedlichen Formen abgegeben werden. Beispielsweise sind auch Produkte im Einzelhandel oder in einem Onlineshop ein Kaufangebot, das auch rechtlich als solches definiert ist. Wenn ein Kunde sich entscheidet, ein solches Warenangebot zu den angegebenen Preisen zu erwerben, kommt durch die Bezahlung der Ware an der Kasse oder die Online-Bestellung ein Kaufvertrag zustande.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, wie der Begriff Angebot in verschiedenen Kontexten verwendet wird: Im geschäftlichen Bereich kann ein Angebot eine schriftliche Offerte in der Kaufmannssprache sein, die an einen potenziellen Kunden gerichtet ist. Im Alltag begegnet man Angeboten etwa in Form von Sonderaktionen im Supermarkt oder Preisnachlässen. Bei Auktionen wird das Angebot als Gebot bezeichnet, wobei das höchste Gebot den Zuschlag erhält. Auch das Schaufenster im Einzelhandel spielt eine wichtige Rolle bei der Präsentation von Warenangeboten, da hier Produkte und Preise für Kunden sichtbar gemacht werden.

Das Verhältnis von Angebot und Nachfrage ist ein zentrales Element der Preisbildung auf dem Markt. Die Nachfrage der Kunden beeinflusst, wie viele Güter und Dienstleistungen angeboten werden und zu welchem Preis diese erhältlich sind. Das Marktgleichgewicht ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage.

Das Warenangebot umfasst die Gesamtheit aller auf dem Markt verfügbaren Güter und Dienstleistungen.

Im geschäftlichen Umfeld ist die Verwendung der Kaufmannssprache bei der Erstellung von Angeboten besonders wichtig, da sie für Klarheit und Professionalität sorgt.

In allgemeiner Form können kaufmännische Angebote den folgenden Gruppen zugeordnet werden:

Standardangebote

Bei einem Standardangebot handelt es sich um Offerten, die keine besonderen Kundenanforderungen erfüllen und keine individuellen Besonderheiten wie beispielsweise Rabatte enthalten.

Sonderangebot

Als günstiges Angebot sind Sonderangebote sind in der Regel zeitlich begrenzt. Sie zeichnen sich durch Preise aus, die – zum Teil deutlich – unter dem Preis des Standardangebotes liegen.

Lockvogelangebot

Lockvogelangebote sind Werbeangebote, die vor allem im stationären Handel eine Rolle spielen. Ebenso wie Sonderangebote sind sie deutlich günstiger als das Standardangebot. Sie sollen Kunden anziehen, die möglicherweise neben dem Lockvogelangebot auch weitere Produkte kaufen.

Ausschreibungsangebot

Mit Ausschreibungsangeboten reagieren Hersteller und Dienstleister im B2B-Geschäft auf Ausschreibungen potenzieller Kunden. Sie treten damit zu anderen Anbietern in einen direkten Wettbewerb. Den Ausschlag für den Auftragserhalt können verschiedene Faktoren – der Preis, aber auch besondere fachliche Qualifikationen und positive Referenzen des Anbieters – geben. 

Nicht zu den Angeboten gehören Werbeanzeigen. Auch dann, wenn sie verbal als Verkaufsangebot deklariert sind. In diesen Bereich fallen auch personalisierte Anzeigen im Internet, deren Adressaten im Onlinemarketing anhand von früheren Besuchen einer Webseite über die IP-Adressen ermittelt werden. Eine werbliche Annonce richtet sich an keine konkrete Person, sondern an die Allgemeinheit. Im rechtlichen Sinne kann sie daher kein Angebot sein, da der Anbieter damit keine Verpflichtung eingeht.

Wie funktioniert die Angebotserstellung?

Eine verbindliche Form für das Erstellen eines Angebots ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. Offerten können mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Ein Angebot kann dabei auch als höfliches oder formelles Anerbieten von Waren oder Dienstleistungen verstanden werden. Ebenso können Angebote mündlich mit einem einfachen Ja angenommen werden. Das Kriterium für das Abgeben – und auch für die Annahme – von Angeboten ist im rechtlichen Sinne deren Verbindlichkeit. Vom Anbieter kann diese nur durch sogenannte Freihaltungsklauseln ausgeschlossen werden.

In der Praxis werden Angebote häufig per e mail versendet, idealerweise als PDF-Anhang, um die rechtliche Verbindlichkeit zu wahren und Missbrauch zu vermeiden. Die digitale Übermittlung per e mail ist heute ein gängiger und effizienter Weg, um Angebote schnell und nachvollziehbar zu übermitteln.

Was gehört alles in ein Angebot für Kunden?

Der Regelfall im Geschäftsverkehr ist – einmal abgesehen vom Warenangebot im Einzelhandel – ein schriftliches Angebot. Es enthält typischerweise die folgenden Angaben und Informationen:

  • Pflichtangaben, die sich an den rechtlich verbindlichen Pflichtangaben für Rechnungen orientieren und auch für die spätere Rechnungsstellung wichtig sind: Angebotsnummer, Kontaktdaten/Anschrift des Anbieters und des Angebotsempfängers, Erstellungsdatum des Angebots
  • Angaben zu Umfang, Art und Menge der angebotenen Produkte oder Dienstleistungen
  • Informationen im Hinblick auf den Angebotspreis, Rabatte und weitere Kosten, Gesamtsumme des Angebots netto und inklusive Mehrwertsteuer
  • Bei Angeboten, bei denen die finalen Kosten nicht endgültig angegeben werden können, ein detaillierter Kostenvoranschlag und ein Kostenplan
  • Lieferdatum oder Lieferzeitraum
  • Zahlungsbedingungen
  • Gültigkeitsdauer des Angebots
  • Abschluss: Verweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die als Anhang beizufügen sind. Falls keine allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren, sollte das Angebot einen Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung der Leistungen und damit der Erfüllung des Vertrages durch den Käufer, bei Dienstleistungen den Erfüllungsort sowie den Gerichtsstand für den Fall von rechtlich relevanten Unstimmigkeiten enthalten.

Oftmals umfassen Angebotsdokumente mehrere Seiten, wobei bestimmte rechtliche Hinweise, wie etwa die Gültigkeitsdauer oder die rechtliche Bindung, auf einer bestimmten Seite – meist auf Seite 1 – platziert werden sollten, um die Übersichtlichkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Für die rechtssichere und professionelle Erstellung von Angeboten empfiehlt es sich, auf Muster und Mustervorlagen zurückzugreifen. Solche Muster bieten eine standardisierte Struktur, die individuell angepasst werden kann und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Durch die Nutzung einer Angebotsvorlage als Muster stellen Sie sicher, dass Ihr Angebot alle notwendigen Angaben enthält und rechtlich bindend ist.

Angebote, die auf den Empfänger personalisiert sind, werden i.d.R. häufiger angenommen als Angebote, auf denen der Name des Empfängers fehlt. Mit zistemo erstellen Sie personalisierte Angebote mit Ihren CRM-Daten innerhalb von Minuten. Die Kundendaten werden aus z.B. Hubspot oder Pipedrive direkt in Ihr zistemo-Angebot übertragen.

Was ist ein Angebot in der Wirtschaft?

Die Normalform von Offerten in der Wirtschaft ist ein verbindliches Angebot. Die rechtliche Bindung des Anbieters an das Angebot entsteht, sobald keine expliziten Einschränkungen vorgenommen wurden. In diesem Fall muss er die im Angebot festgelegten Preise, Leistungen und Nebeninformationen ohne Abstriche erfüllen. Wenn das nicht geschieht, hat der Käufer das Recht, den Angebotspreis und die Leistungserbringung auf dem Rechtsweg einzufordern. Nach der Annahme des Angebots gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erfüllung des Auftrags, die für beide Parteien verbindlich sind.

Eine Einschränkung der Verbindlichkeit von Angeboten kann beispielsweise durch Zusatzklauseln wie „ohne Gewähr“, „solange der Vorrat reicht“ oder „Preise vorbehalten“ vorgenommen werden.

Alternativ können Anbieter anhand der sogenannten Freizeichnungsklauseln ein unverbindliches Angebot oder ein freibleibendes Angebot erstellen. Dabei wird der Grundsatz der Rechtsbindung an die Offerte aufgehoben – der Anbieter gewinnt hierdurch das Recht, das Ursprungsangebot zurückzuziehen und neue Konditionen anzubieten.

Bei der Angebotserstellung ist der Status des Kunden als Unternehmer von besonderer Bedeutung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften innerhalb der EU oder mit Drittländern. Für Unternehmer gelten spezielle steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Ausgestaltung des Angebots berücksichtigt werden müssen. Bei internationalen Angeboten sind zudem die steuerlichen Regelungen nach § 3a Abs. 2 UStG zu beachten, insbesondere im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen B2B- und B2C-Transaktionen.

Wenn ein Angebot abgelehnt, durch den Interessenten verändert oder nicht rechtzeitig angenommen wurde, ist seine Verbindlichkeit ebenfalls nicht mehr gegeben. Ob für den Angebotsempfänger die Möglichkeit besteht, Konditionen zu verhandeln, sollte ebenso wie die Gültigkeitsdauer im Angebotsschreiben angegeben werden.

Ist ein Angebot immer rechtlich bindend?

Nach § 145 BGB ist ein Angebot rechtlich bindend. Dort heißt es “Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.”

Mit Freizeichnungsklauseln kann die Verbindlichkeit des Angebots eingeschränkt werden. So wird der anderen Partei mitgeteilt, dass das Angebot nur unter bestimmten Voraussetzungen oder einer Frist gilt. Freizeichnungsklauseln sind z.B.

  • „solange der Vorrat reicht” – die angebotene Menge ist nicht verbindlich
  • „unverbindlich” – das Angebot kann zurückgenommen oder verändert werden
  • „Preis freibleibend” – die angebotenen Preise können sich verändern

Ein unverbindliches Angebot macht vor allem dann Sinn, wenn sich an den kalkulierten Kosten etwas ändern könnte, oder z.B. die Rahmenbedingungen um den Auftrag auszuführen noch nicht klar sind, z.B. Lieferzeit oder die Auftragserteilung an Drittanbieter.

Auf ein unverbindliches Angebote folgt in der Regel ein Gegenangebot. Wichtig ist hierbei, dass die Reaktionspflicht dabei beim ursprünglicher Angebotsstellenden liegt. Keine Reaktion bedeutet eine stillschweigende Willenserklärung. Um abzulehnen, muss also aktiv reagiert werden.

Was passiert beim Vertragsabschluss, wenn ein Angebot angenommen wird?

Ein schriftliches Angebot darf nur durch den Anbieter und durch den Kunden unterschrieben werden. Durch ihre Unterschrift schließen beide Seiten einen rechtsverbindlichen Vertrag. Eine klare und rechtssichere Antwort auf das Angebot ist dabei unerlässlich, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten bei der Annahme oder Ablehnung zu vermeiden. Der Anbieter ist danach an seine Pflicht zur Leistungserbringung und die Einhaltung der in der Offerte formulierten Konditionen gebunden. Ebenso muss der Käufer seine Pflichten aus diesem Vertrag erfüllen. Dabei kann es sich neben der Bezahlung der Leistung auch um weitere Punkte handeln – beispielsweise die Bereitstellung von Informationen im Rahmen eines Projektvertrages.

Mit zistemo könne Sie akzeptierte Angebote per Mausklick in eine Rechnung oder in ein Projekt umwandeln. Alle Positionen, Preise, Rabatte, können Sie nach Auftragserteilung automatisch umwandeln und entweder direkt abrechnen oder zur Zeiterfassung vorbereiten.

Wann wird ein Angebot abgegeben?

Ein Angebot kann von kommerziellen Anbietern und Unternehmen ebenso wie von Privatpersonen für alle Verkäufe und Leistungsvereinbarungen abgegeben werden. Eine detaillierte Angebotserstellung auf individueller Basis wird vor allem für komplexere Produkte und Dienstleistungen vorgenommen, um dem Kunden alle Informationen zu übermitteln, die für seine Kaufentscheidung nötig sind.

Offerten können befristet oder unbefristet gelten. Wenn der Kunde auf eine befristete Offerte nicht innerhalb der Angebotsfrist reagiert, verliert sie ihre Gültigkeit. Ein unbefristetes Angebot enthält keine Angaben zur Geltungsdauer. Bei mündlichen oder telefonischen Angeboten sieht der Gesetzgeber vor, dass das Angebot verbindlich ist, solange das Verkaufsgespräch nicht beendet worden ist. Auf schriftliche unbefristete Angebote muss der Empfänger in einer angemessenen Frist reagieren – sich nach Monaten oder sogar Jahren darauf zu berufen, ist gesetzlich ausgeschlossen.

Zusammenfassung

Ein Angebot in Grundsätzlich der Wille, eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Dabei können Angebote ganz verschieden aussehen, z.B. Waren in einer Auslage im Supermarkt, Artikel in einem Online-Shop oder ein schriftlichen Angebot über eine Dienstleistung. Dabei ist der Angebotssteller prinzipiell an sein Angebot gebunden, kann aber in einige Ausnahmen mit Freizeichnungsklauseln die Verbindlichkeit des Angebots einschränken. Ein Angebot gilt als Angenommen, wenn beide Parteien sich über die Rahmenbedingungen einig sind. Bei diesem Kaufvertrag hat der Anbieter die Pflicht zur Leistungserbringung.

Um Angebote zu erstellen, die Ihre Kunden zum Kaufen überzeugen, benötigt man eine gute Angebotssoftware. Mit zistemo können Sie mit Ihrem CRM-Daten schnell und einfach personalisierte Angebote online erstellen. Wählen Sie die entsprechende Vorlage aus, den Kunden und die Ansprechperson und schon könne Sie Ihr Angebot teilen. Mit zistemo erstellen Sie Angebote, mit denen Sie mehr Aufträge gewinnen. Work smarter, not harder.

A


Related words

Projektbudget

Ein Projektbudget ist ein zentraler Bestandteil der Projektplanung und des Projektmanagements. Es muss sicherstellen, dass die finanziellen Mittel für die Bereitstellung der Projektressourcen und damit für eine erfolgreiche Projektdurchführung vorhanden sind.

P

Workforce Management: Die wichtigsten Informationen zum Thema Personaleinsatzplanung

Workforce Management (WFM) ist zu einem geflügelten Begriff in vielen Unternehmen geworden. Die Verwaltung der Arbeitskräfte soll dabei helfen, alle Tätigkeiten im jeweiligen Betrieb optimal ablaufen zu lassen. Zugleich soll sie der Mitarbeiterzufriedenheit dienen und der entsprechenden Firma mittel- und langfristige Planungssicherheit geben.

W

Projektplanung

Die Projektplanung ist eine der zentralen Aufgaben im Projektmanagement. Sie schafft die Grundlagen dafür, Projekte und Aufgaben zu strukturieren, Ressourcen zu planen sowie Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zu definieren. Festgehalten wird sie oft in Excel-Diagrammen.

P

Arztbesuch während der Arbeitszeit

Arztbesuche während der Arbeitszeit lassen sich nicht vermeiden. Kaum eine Arztpraxis ist bereit, sich bei der Terminvergabe nach den zeitlichen Voraussetzungen von Arbeitnehmern zu richten. In der Praxis ist der Umgang mit Arztterminen während der Arbeitszeit ein häufiges Konfliktthema zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern.

A

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Keine Kreditkarte erforderlich. Kündigung jederzeit möglich.