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Überstunden und Überzeit: Wieviel Arbeit ist zu viel?

Eine Deadline ruft, der Chef will eine Aufgabe heute Abend noch erledigt haben oder ein Kollege ist krank: Überstunden, Überzeit und Mehrarbeit sind weit verbreitet. Denn manchmal ist der reguläre Arbeitstag einfach zu kurz, um alles zu erledigen. Aber was, wenn die Arbeitstage stetig länger und die Wochenenden immer kürzer werden? Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Und was ist mit Mehrarbeit für Freiberufler?

Überstunden, Überzeit und Mehrarbeit

Rechtliche Grundlagen

Wann eine Arbeitsstunde zur Überstunde wird, hängt von vielen Faktoren ab: von der Branche, dem Vertrag und vom Arbeitsgesetz des jeweiligen Landes. So herrschen in Gesundheitsberufen andere Regeln als im kaufmännischen Bereich oder in der Gastronomie. In der Schweiz unterscheidet das Gesetz zwischen Überstunden und Überzeit: Überstunden sind Arbeitsstunden, welche die individuelle vertraglich oder betrieblich geregelte Arbeitszeit überschreiten. Überzeit hingegen sind Überstunden, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgehen. Deutschland macht eine ähnliche Unterscheidung, allerdings heisst hier Überzeit Mehrarbeit.

Die rechtlichen Grundlagen für Überstundenarbeit und Überzeitarbeit finden sich im Arbeitsgesetz (arbeitsgesetzes) und im Obligationenrecht (obligationenrecht), insbesondere in den relevanten Artikeln (artikeln) wie gemäss Art. 321c OR. Überstundenarbeit bezeichnet die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, während Überzeitarbeit die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit überschreitet. Die Regelung dieser Arbeitszeiten erfolgt im Arbeitsvertrag (arbeitsvertrag) sowie in den entsprechenden Bestimmungen (bestimmungen) und Regelungen (regelung) der Gesetze (z.B. Art., a, b, c). Für die Leistung (leistung) von Überstunden und Überzeit sind bestimmte Voraussetzungen (voraussetzungen) zu erfüllen, wobei die Rolle (rolle) des Arbeitgebers (arbeitgebers), der Angestellten (angestellten, angestellte), der Arbeitnehmenden (arbeitnehmenden, arbeitnehmers, arbeitnehmern) und die Genehmigung (genehmigung) sowie das Einverständnis (einverständnis) beider Parteien entscheidend sind. Die Kompensation (kompensation) von Überstunden kann entweder durch Lohn (lohn) oder durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer (freizeit von mindestens gleicher, mindestens gleicher dauer) erfolgen, wobei der Anspruch (anspruch) auf Überstundenvergütung (überstundenvergütung) im Arbeitsvertrag und in den gesetzlichen Artikeln geregelt ist. Der Umfang (umfang), die Dauer (dauer) und das Arbeitspensum (arbeitspensum) der Überstunden und Überzeitarbeit können je nach Betrieb (betrieb, betrieben), Beschäftigungsart und Arbeitsandrang (arbeitsandrang) unterschiedlich sein. Die Anordnung (anordnung) von Überstunden, die Einhaltung von Pausen (pausen) sowie die Vermeidung von Überforderung (überforderung) und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit (leistungsfähigkeit) der Angestellten sind wichtige Aspekte. Die Einhaltung von Treu und Glauben (treu, glauben) spielt bei der Anordnung und Kompensation von Überstunden eine zentrale Rolle. Bei der Frage (frage) der Verjährung und Geltendmachung von Überstundenansprüchen sind die gesetzlichen Fristen zu beachten. Sofern keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, gilt nichts anderes als die gesetzliche Regelung; in bestimmten Fällen können jedoch auch andere (anderes) Regelungen für spezielle Gruppen oder Situationen Anwendung finden.

Überstundenzuschlag oder Freizeitausgleich?

Überzeit, Überstunden und Nachtarbeit

Manchmal reicht ein regulärer Arbeitstag nicht, um alles zu erreichen… (Photo by shutterdemon | stock.adobe.com)

Die Kompensation von Überstunden kann entweder durch Lohn oder durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer erfolgen. Der Anspruch auf Überstundenvergütung ist im Arbeitsvertrag oder durch gesetzliche Regelungen festgelegt. Dabei ist der Bezug zu den gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen für die Kompensation entscheidend. Die Regelungen gelten für alle Angestellten und Arbeitnehmern, wobei die Rolle der Vorgesetzten und des Arbeitgebers bei der Genehmigung und Abgeltung von Überstundenarbeit und Überzeitarbeit besonders zu beachten ist. Es können auch andere Regelungen oder Ausnahmen (b) für bestimmte Gruppen oder Situationen bestehen. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bildet die Grundlage für die Bestimmung von Überstunden.

Ebenfalls gibt es Unterschiede in der Form und Höhe der gesetzlich vorgegebenen Entschädigung. Die Schweiz verlangt einen Zuschlag von 25% des Lohnes, bietet aber auch die Möglichkeit, die Überstunden mit mehr Freizeit zu kompensieren. In Deutschland sieht das Gesetz grundsätzlich keinen Überstundenzuschlag vor, eine Auszahlung oder die Option auf Freizeitausgleich sind hingegen zwingend. Häufig gewähren betriebliche oder vertragliche Regelungen den Mitarbeitenden einen Zuschlag von 25%. Österreich ist hingegen etwas grosszügiger: Gemäss dem österreichischen Arbeitszeitgesetz gebührt für Überstunden ein Zuschlag von 50 % oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.

Überstunden berechnen: Ist- und Soll-Stunden

Um Überstunden zu berechnen, muss zuerst einmal die Arbeitszeit erfasst werden. Das Arbeitspensum und der Umfang der Arbeitszeit sind im Arbeitsvertrag oder durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bildet die Grundlage für die Berechnung von Überstunden. Auch Pausen müssen bei der Arbeitszeiterfassung berücksichtigt werden, da sie je nach Regelung als Arbeitszeit gelten können. In Zeiten von erhöhtem Arbeitsandrang kann es notwendig sein, Überstunden zu leisten, die über das normale Arbeitspensum hinausgehen. Der Anspruch auf Überstundenkompensation hängt vom Bezug zu gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen ab. Zudem ist die Dauer der Überstunden entscheidend für die Berechnung und Kompensation.

Aus diesem Grund nutzen faire Arbeitgeber eine Arbeitszeiterfassung für ihre Mitarbeiter. Falls das nicht der Fall ist, lohnt es sich für Arbeitnehmer und für Selbständige immer, die geleistete Arbeitszeit zu erfassen – heutzutage ist das auch ganz einfach. Der nächste Schritt besteht darin, zu definieren, wann eine Stunde über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht. Informieren Sie sich beim Gesetzgeber, im Vertrag oder bei Gewerkschaften. Und dann vergleichen Sie die tatsächlich geleistete Zeit mit Ihrer Soll-Arbeitszeit und voilà: Sie wissen, was Ihnen zusteht. Wie bitte? Das klingt nach Aufwand? Keineswegs! Mit den heutigen Tools können Sie Arbeitszeit schnell und einfach erfassen, wo auch immer Sie sind.

Wer bezahlt für Überstunden und Mehrarbeit?

Überstundenzuschlag

Wissen Sie, wer wirklich für Überstunden bezahlt? (Photo by pressmaster | stock.adobe.com)

Jeder Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer Überstunden machen lässt, muss dafür bezahlen. Überstunden können entweder durch Lohn oder durch Kompensation in Form von Freizeit von mindestens gleicher Dauer abgegolten werden. Der Anspruch auf Überstundenvergütung ist im Arbeitsvertrag oder durch gesetzliche Regelungen festgelegt. Die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen im Bezug auf die Kompensation und Vergütung von Überstunden ist wesentlich, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Die Belastung durch Überstunden kann zu Überforderung führen und die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Die Rolle des Arbeitgebers ist entscheidend, insbesondere bei hohem Arbeitsandrang, wenn Überstunden angeordnet und vergütet werden müssen. Für die Berechnung der Vergütung sind die Dauer und der Umfang der Überstunden relevant. Es können auch andere Regelungen für bestimmte Gruppen oder Situationen gelten.

Klingt logisch, oder? Aber so einfach ist es nicht. Denn manchmal können Arbeitgeber den Mehraufwand an ihre Kunden weitergeben, indem sie die zusätzlichen Stunden für ein Projekt in Rechnung stellen: dann bezahlt der Kunde, wenn auch indirekt. Aber wussten Sie, wer wirklich für die Überstunden bezahlt? Immer und ohne Ausnahme? Richtig: Es sind diejenigen, welche die Mehrarbeit leisten. Diejenigen, deren Körper und Geist mehr arbeitet, als vereinbart oder gar gesetzlich zulässig ist – und manchmal mehr, als sie eigentlich können.

Wann wird Überzeit zum Problem?

Manchmal kann man die Arbeit einfach nicht zwischen 9 Uhr und 17 Uhr erledigen – und das ist völlig in Ordnung, solange es eine Ausnahme der Regel ist. Ständige Überforderung beeinträchtigt jedoch die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer erheblich. Ein hoher Arbeitsandrang und ein zu großes Arbeitspensum können zu Überzeitarbeit führen, was wiederum die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer beeinträchtigt. Die Bedeutung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Arbeitsgesetzes und des Obligationenrechts, ist für die Begrenzung der Arbeitszeit und der Überstunden (Arbeitsstunden, Arbeitsstunde) zentral. Die Anordnung und Genehmigung von Überzeit unterliegt bestimmten Voraussetzungen und sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein. Arbeitgeber und Angestellte spielen eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die Einhaltung von Treu und Glauben ist bei der Arbeitszeitgestaltung und Kompensation von Überzeit essenziell. Pausen sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitszeitregelung, und die Frage der Geltendmachung von Ansprüchen auf Kompensation ist rechtlich relevant. Die Dauer und der Umfang der Überzeit sind für die Gesundheit der Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass für bestimmte Gruppen oder Situationen andere Regelungen gelten.

Leider ist das immer seltener der Fall. Es gibt viel zu viele Jobs, bei denen Überstunden die Regel geworden sind; oft sogar ohne gerechte Entschädigung. Das ist nicht nur unfair, sondern es hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und sogar für die Gesellschaft. Zum Einen gefährdet ständige Überlastung die Arbeitsqualität und die Gesundheit der Arbeitnehmer, was die Lebensqualität verringert und die Arbeitgeberkosten maximiert – und damit das Gesundheitssystem unnötig belastet. Nachhaltig denkende Unternehmer sorgen für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter; und dazu gehört es, dass die Teams so organisiert sind, dass die anfallende Arbeit in der regulären Arbeitszeit erledigt werden kann.

Selbständige, Freiberufler und Überstunden

Überzeit bei Freiberuflern und Selbständigen

Selbständige und Freiberufler arbeiten meistens mehr als reguläre Arbeitnehmende. (Photo by bernardbodo | stock.adobe.com)

Aber was ist mit Freelancern oder Freiberuflern? Gibt es Überzeit für selbständig Arbeitende? Die Antwort: Jein. Das Arbeitsgesetz der meisten Länder gilt in erster Linie für Arbeitnehmende, für Selbständige gibt es keine maximale Arbeitszeit, dennoch ist das Arbeitspensum, die Dauer und der Umfang der geleisteten Arbeitsstunden auch für Selbständige relevant. Es empfiehlt sich, eine vertragliche Regelung im Arbeitsvertrag oder in einer anderen Vereinbarung über die Kompensation von Mehrarbeit zu treffen, um Klarheit über Anspruch, Kompensation und Lohn zu schaffen. Die Kompensation kann dabei auch durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer erfolgen. Auch für Selbständige hat die Bedeutung von Pausen und die Vermeidung von Überforderung sowie die Erhaltung der Leistungsfähigkeit einen hohen Stellenwert, insbesondere bei hohem Arbeitsandrang. Es kann andere Regelungen oder Ansprüche geben, die individuell vereinbart werden. Der Bezug zu gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen sollte bei der Vergütung und Kompensation von Mehrarbeit stets beachtet werden, um faire Bedingungen zu gewährleisten. Es bietet sich generell an, Regelungen über die Vergütung von Arbeitszeit und allfälliger Mehrarbeit vertraglich oder zumindest in den zu regeln, damit die Selbständigkeit nicht in Selbstausbeutung endet. Allerdings lässt sich festhalten: Selbständige sind trotz Überstunden zufrieden. Warum? Vielleicht, weil der Stolz, auf eigenen Beinen zu stehen, für Vieles entschädigt – auch für die eine oder andere Nachtschicht.

Ob selbständig oder angestellt, Chef oder Mitarbeiter: eine gute Zeiterfassung ist die Grundlage für ein gutes Überstundenmanagement. Heute, morgen und in Zukunft.

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