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Überstunden, Überzeit und Mehrarbeit: Wieviel Arbeit ist zu viel?

Eine Deadline ruft, der Chef will eine Aufgabe heute Abend noch erledigt haben oder ein Kollege ist krank: Überstunden, Überzeit und Mehrarbeit sind weit verbreitet. Denn manchmal ist der reguläre Arbeitstag einfach zu kurz, um alles zu erledigen. Aber was, wenn die Arbeitstage stetig länger und die Wochenenden immer kürzer werden? Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Und was ist mit Mehrarbeit für Freiberufler?

Überstunden, Überzeit und Mehrarbeit

Rechtliche Grundlagen

Wann eine Arbeitsstunde zur Überstunde wird, hängt von vielen Faktoren ab: von der Branche, dem Vertrag und vom Arbeitsgesetz des jeweiligen Landes. So herrschen in Gesundheitsberufen andere Regeln als im kaufmännischen Bereich oder in der Gastronomie. In der Schweiz unterscheidet das Gesetz zwischen Überstunden und Überzeit: Überstunden sind Arbeitsstunden, welche die individuelle vertraglich oder betrieblich geregelte Arbeitszeit überschreiten. Überzeit hingegen sind Überstunden, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgehen. Deutschland macht eine ähnliche Unterscheidung, allerdings heisst hier Überzeit Mehrarbeit.

Überstundenzuschlag oder Freizeitausgleich?

Überzeit, Überstunden und Nachtarbeit

Manchmal reicht ein regulärer Arbeitstag nicht, um alles zu erreichen… (Photo by shutterdemon | stock.adobe.com)

Ebenfalls gibt es Unterschiede in der Form und Höhe der gesetzlich vorgegebenen Entschädigung. Die Schweiz verlangt einen Zuschlag von 25% des Lohnes, bietet aber auch die Möglichkeit, die Überstunden mit mehr Freizeit zu kompensieren. In Deutschland sieht das Gesetz grundsätzlich keinen Überstundenzuschlag vor, eine Auszahlung oder die Option auf Freizeitausgleich sind hingegen zwingend. Häufig gewähren betriebliche oder vertragliche Regelungen den Mitarbeitenden einen Zuschlag von 25%. Österreich ist hingegen etwas grosszügiger: Gemäss dem österreichischen Arbeitszeitgesetz gebührt für Überstunden ein Zuschlag von 50 % oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.

Überstunden berechnen: Ist- und Soll-Stunden

Um Überstunden zu berechnen, muss zuerst einmal die Arbeitszeit erfasst werden. Aus diesem Grund nutzen faire Arbeitgeber eine Arbeitszeiterfassung für ihre Mitarbeiter. Falls das nicht der Fall ist, lohnt es sich für Arbeitnehmer und für Selbständige immer, die geleistete Arbeitszeit zu erfassen – heutzutage ist das auch ganz einfach. Der nächste Schritt besteht darin, zu definieren, wann eine Stunde über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht. Informieren Sie sich beim Gesetzgeber, im Vertrag oder bei Gewerkschaften. Und dann vergleichen Sie die tatsächlich geleistete Zeit mit Ihrer Soll-Arbeitszeit und voilà: Sie wissen, was Ihnen zusteht. Wie bitte? Das klingt nach Aufwand? Keineswegs! Mit den heutigen Tools können Sie Arbeitszeit schnell und einfach erfassen, wo auch immer Sie sind.

Wer bezahlt für Überstunden und Mehrarbeit?

Überstundenzuschlag

Wissen Sie, wer wirklich für Überstunden bezahlt? (Photo by pressmaster | stock.adobe.com)

Jeder Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer Überstunden machen lässt, muss dafür bezahlen. Klingt logisch, oder? Aber so einfach ist es nicht. Denn manchmal können Arbeitgeber den Mehraufwand an ihre Kunden weitergeben, indem sie die zusätzlichen Stunden für ein Projekt in Rechnung stellen: dann bezahlt der Kunde, wenn auch indirekt. Aber wussten Sie, wer wirklich für die Überstunden bezahlt? Immer und ohne Ausnahme? Richtig: Es sind diejenigen, welche die Mehrarbeit leisten. Diejenigen, deren Körper und Geist mehr arbeitet, als vereinbart oder gar gesetzlich zulässig ist – und manchmal mehr, als sie eigentlich können.

Wann wird Überzeit zum Problem?

Manchmal kann man die Arbeit einfach nicht zwischen 9 Uhr und 17 Uhr erledigen – und das ist völlig in Ordnung, solange es eine Ausnahme der Regel ist. Leider ist das immer seltener der Fall. Es gibt viel zu viele Jobs, bei denen Überstunden die Regel geworden sind; oft sogar ohne gerechte Entschädigung. Das ist nicht nur unfair, sondern es hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und sogar für die Gesellschaft. Zum Einen gefährdet ständige Überlastung die Arbeitsqualität und die Gesundheit der Arbeitnehmer, was die Lebensqualität verringert und die Arbeitgeberkosten maximiert – und damit das Gesundheitssystem unnötig belastet. Nachhaltig denkende Unternehmer sorgen für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter; und dazu gehört es, dass die Teams so organisiert sind, dass die anfallende Arbeit in der regulären Arbeitszeit erledigt werden kann.

Selbständige, Freiberufler und Überstunden

Überzeit bei Freiberuflern und Selbständigen

Selbständige und Freiberufler arbeiten meistens mehr als reguläre Arbeitnehmende. (Photo by bernardbodo | stock.adobe.com)

Aber was ist mit Freelancern oder Freiberuflern? Gibt es Überzeit für selbständig Arbeitende? Die Antwort: Jein. Das Arbeitsgesetz der meisten Länder gilt in erster Linie für Arbeitnehmende, für Selbständige gibt es keine maximale Arbeitszeit. Allerdings stehen Auftraggeber und Freelancer gleichermassen in der Pflicht, wenn es um Unfallverhütung geht – und dazu gehört beispielsweise die Einhaltung von Ruhepausen. Es bietet sich generell an, Regelungen über die Vergütung von Arbeitszeit und allfälliger Mehrarbeit vertraglich oder zumindest in den AGB zu regeln, damit die Selbständigkeit nicht in Selbstausbeutung endet. Allerdings lässt sich festhalten: Selbständige sind trotz Überstunden zufrieden. Warum? Vielleicht, weil der Stolz, auf eigenen Beinen zu stehen, für Vieles entschädigt – auch für die eine oder andere Nachtschicht.

Ob selbständig oder angestellt, Chef oder Mitarbeiter: eine gute Zeiterfassung ist die Grundlage für ein gutes Überstundenmanagement. Heute, morgen und in Zukunft.

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